Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Produktsicherheitsrecht Begriffe Erläuterungen von Begriffen sind für eine konsistente Anwendung im Bereich des Produktsicherheitsrechts unerlässlich. Im Bereich des Produktsicherheitsrechts hat man auf europäischer Ebene mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Begriffe festgelegt, die für zukünftige europäische Harmonisierungsrichtlinien verwendet werden. Im deutschen Produktsicherheitsrecht, umgesetzt mit dem ProduduktsicherheitsgesetzDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: ProdSG, Produktsicherheit
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