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Die EU-Produktsicherheitsverordnung für Verbraucherprodukte soll sicherstellen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt gelangen.
Offizieller Titel der EU-Produktsicherheitsverordnung
Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit
Anzuwenden
ab 13. Dezember 2024
Umsetzung in nationales Recht
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Anwendungsbereich
a) Inverkehrbringen oder der auf dem Markt bereitgestellte Verbraucherprodukte d. h. Produkte für die es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt
- für Verbraucher bestimmt sind,
- unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen vom Verbraucher benutzt werden könnte,
- die entgeltlich oder unentgeltlich im Rahmen einer Geschäftstätigkeit geliefert oder zur Verfügung gestellt werden und
- die neu, gebraucht oder wiederaufbereitet sind.
Anmerkung:
Diese Richtlinie gilt in den Fällen, in den keine speziellen (sektoralen) CE-Vorschriften für die jeweiligen Produkte gelten oder wenn diese Lücken aufweisen.
b) Vorschriften für eine europäische Marktüberwachung und Verpflichtungen von Marktakteuren sowie einen Informationsaustausch der Mitgliedstaaten, wenn gefährliche Produkte auf dem Markt sind (Safety Gate System).
Kennzeichnung
Auf jedem Produkt oder auf dessen Verpackung (kann in Ausnahmefällen wegfallen, wenn vertretbar):
– Name und Anschrift des Herstellers
(falls der Hersteller seinen Sitz außerhalb des EWR hat, den Name des Bevollmächtigten oder des Einführers)
– Kennzeichnung des Produkts wie die Typen-, Chargen- oder Seriennummer (eindeutige Angaben zur Identifizierung)
Mitzuliefernde Unterlagen
Anweisungen und Sicherheitsinformationen1), damit der Verwender in der Lage ist, die von dem Produkt ausgehenden Gefahren (die ohne Hinweise nicht unmittelbar erkennbar wären) zu beurteilen um sich ggf. davor zu schützen (auch digital möglich)
1)Für die Sprachfassung können nationale Vorschriften gelten. So müssen z. B. nach dem ProdSG diese Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Harmonisierte Normen
Übersicht aller harmonisierten Normen zur EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/998
Notifizierte Stellen
Die Mitwirkung einer notifizierten Stelle ist nicht vorgesehen
Schnellwarnsystem Consumer Safety Gateway
Das Consumer Safety Gateway ermöglicht Verbraucherinnen und Verbraucher auf europäischer Ebene Produkte zu melden, von denen sie annehmen, dass von diesen eine Gefahr ausgeht. Ebenfalls hierüber können Unfälle gemeldet werden, die im Zusammenhang mit einem Produkt stehen. Die Meldungen werden dann an die nationalen Behörden weitergeleitet, die diese prüfen und gegebenenfalls auf Grundlage dieser Prüfung weitere Maßnahmen einleiten.
Weiterführende Informationen
Fachbeitrag: Safety Gate System über Schnellwarnung von gefährlichen Produkten
Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die allgemeine Produktsicherheit durch Unternehmen; EU-Kommission 2025
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