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Das Safety Gate System dient den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und EU-Behörden zur Warnung über gefährliche Produkte die auf dem EU-Markt gelangt sind.
Wie erfahren die Marktüberwachungsbehörden über gefährliche Produkte auf dem EU-Markt?
Die Marktaufsichtsbehörden verfahren über unterschiedlichen Informationsquellen Kenntnisse über gefährliche Produkte (Mängelmeldung) z. B.
– Meldungen über das Safety Gate
– Schutzklauselmeldungen
– Unfallanzeigen
– Meldungen von Zollbehörden
– Meldungen von anderen Behörden und Einrichtungen
– Meldungen von Verbrauchern.
Schnellwarnsystem „Safety Gate“ der EU-Kommission
| Mit dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte „Safety Gate“ können die EU/EWR-Länder und die Europäische Kommission rasch Informationen über Maßnahmen austauschen, die gegen gefährliche, auf dem Markt entdeckte Non-Food-Produkte ergriffen wurden. Das System umfasst keine Warnmeldungen zu Lebensmitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Verantwortung für die übermittelten Informationen liegt bei dem meldenden Land. Die Europäische Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Änderungen einer Warnmeldung können nur vom meldenden Land eingereicht werden. Führt dies zu Änderungen oder zur Rücknahme einer Warnmeldung, werden diese Änderungen als „Korrigendum“ gekennzeichnet. |

Das Safety Gate System ist das internetgestützte Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Verbraucherprodukte, mit Ausnahme von Lebens- und Futtermitteln, Arzneimitteln und medizinische Produkten. Es ermöglicht den schnellen Austausch von Informationen zwischen den nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der Kommission über Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens oder die Verwendung der Produkte, von denen ein ernstes Risiko für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu erwarten ist. Das Safety Gate Verfahren erfasst sowohl Maßnahmen durch die nationalen Behörden als auch die freiwillig getroffenen Maßnahmen der Hersteller und Händler.
Meldung von gefährlichen Produkten
Das Safety Gate System für die Meldung von gefährlichen Produkten ist zweigeteilt:
- Consumer Safety Gateway
- Safety Business Gateway
Consumer Gateway
Das Consumer Safety Gateway ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, Produkte, die online oder offline auf dem EU-Binnenmarkt (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) gekauft wurden, zu melden, wenn sie gefährlich sind und möglicherweise Unfälle oder Verletzungen von Menschen verursacht haben, obwohl sie unter normalen vorhersehbaren Bedingungen verwendet wurden. Die Unfallmeldungen werden an die zuständige Behörde übermittelt. Die nationalen Behörden können die über das Consumer Safety Gateway übermittelten Informationen nutzen, um eine Warnmeldung zur Weiterleitung an alle nationalen Behörden des Binnenmarkts zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass dieses Instrument dazu dient, Unfälle im Zusammenhang mit Non-Food-Erzeugnissen zu melden, und dass Arzneimittel und medizinische Produkte ausgeschlossen sind.
Safety Business Gateway
Über das „Safety Business Gateway“ können Unternehmen gefährliche Produkte und Unfälle an die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten melden.
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet Unternehmen, das „Safety Business Gateway“ zur Erfüllung der oben genannten Meldepflicht zu nutzen.
Nationale Behörden können die über das „Safety Business Gateway“ übermittelten Informationen nutzen, um eine Warnmeldung im „Safety Gate Rapid Alert System“ zu erstellen. Eine Zusammenfassung dieser Informationen wird anschließend auch auf dem öffentlichen Portal von „Safety Gate“ veröffentlicht.
Die Einreichung von Meldungen über das „Safety Business Gateway“ ist den Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen vorbehalten, die von dem gemeldeten Produkt betroffen sind. Die Einreichung solcher Meldungen durch Dritte ist strengstens untersagt.
Falls ein gefährliches Produkt bereits verkauft wurde, müssen die Wirtschaftsakteure die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich eines Rückrufs, falls erforderlich, während die Anbieter von Online-Marktplätzen alle betroffenen Verbraucher über den Produktrückruf informieren und Informationen zu solchen Rückrufen auf ihren Online-Plattformen veröffentlichen müssen.
Wenn Hersteller, Händler oder andere Marktteilnehmer ein gefährliches Produkt melden möchten?
Hierfür steht ein Meldeformular zur Verfügung, dass auch in deutscher Sprache verfügbar ist. Um Verbraucher über einen Produktrückruf zu informieren, müssen Wirtschaftsteilnehmer eine Rückrufmitteilung erstellen, die alle in der GPSR aufgeführten Pflichtangaben enthält. Eine empfohlenes Formular wird auf dem Safety Gate Portal der EU der bereitgestellt.
Datenbank der BAuA über gefährliche Produkte
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht gemäß Marktüberwachungsgesetz (MüG) in ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte“ ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland u.a. durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.
Sie finden in dieser Datenbank einen deutschsprachigen Auszug über tägliche Recherchen im Netz. Marktüberwachungsbehörden informieren uns über freiwillige oder angeordnete Maßnahmen. Wirtschaftsakteure kontaktieren uns direkt, informieren Marktüberwachungsbehörden, melden über das EU-Portal „Safety Business Alert Gateway“ oder über unser Onlineformular für Produktrückrufe.
Bitte beachten Sie, dass hier nur die von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten gemeldeten technischen Produkte, die auf dem deutschen Markt aufgefunden wurden bzw. in Deutschland hergestellt wurden und ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Benutzer aufweisen, gelistet sind.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1459 hinsichtlich Registrierung der Onlineanbieter auf dem Safety Gate Portal.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2639 hinsichtlich der Rollen und Aufgaben der zentralen nationalen Kontaktstellen des Schnellwarnsystems Safety Gate
Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die allgemeine Produktsicherheit durch Unternehmen; EU-Kommission 2025
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