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Marktüberwachungsgesetz (MüG)

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 4 Monaten Ein Marktüberwachungsgesetz (MüG) trat zum 16.7.2021 in Kraft und damit gleichzeitig mit der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. (Anmerkung: Die EU-Marktüberwachungsverorndung tritt in allen EU-Staaten unmittelbar in Kraft). Warum ein zusätzliches Marktüberwachungsgesetz (MüG)? Die EU-Marktüberwachungsverorndung (EU) 2019/1020 enthält Marktüberwachungsbestimmungen für 70 europäisch harmonisierte Non-Food Produktsektoren aber keine Regelungen über Marktüberwachungsbestimmungen für den nicht harmonisierten Non-Food

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