Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 4 Monaten Ein Marktüberwachungsgesetz (MüG) trat zum 16.7.2021 in Kraft und damit gleichzeitig mit der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. (Anmerkung: Die EU-Marktüberwachungsverorndung tritt in allen EU-Staaten unmittelbar in Kraft). Warum ein zusätzliches Marktüberwachungsgesetz (MüG)? Die EU-Marktüberwachungsverorndung (EU) 2019/1020 enthält Marktüberwachungsbestimmungen für 70 europäisch harmonisierte Non-Food Produktsektoren aber keine Regelungen über Marktüberwachungsbestimmungen für den nicht harmonisierten Non-FoodUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".