Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor
Die Mitgliedstaaten werden durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Akkreditierung und Marktüberwachung verpflichtet, eine Marktüberwachung in Einklang mit den europäischen Vorgaben zu organisieren und durchzuführen sowie geeignete Mechanismen für die Kommunikation und die Koordination zwischen den Marktüberwachungsbehörden zu schaffen. Die im Binnenmarkt frei handelbaren Produkte sollen ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit erfüllen.
Deshalb sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass gegen Produkte, sie gefährlich sind, konsequent vorgegangen wird bis hin zu Rückrufaktionen bei Produkten, von denen eine ernste Gefahr ausgeht. Außerdem soll ein europaweit konsistenter Rahmen der Marktüberwachung auf dem Binnenmarkt geschaffen werden, der gleiche Bedingungen für die Marktüberwachungsbehörden und Wirtschaftsakteure bestimmt und sektorübergreifend für nahezu alle Industrieprodukte gilt.
Zum Umfang und zur Tiefe der Überprüfung von Produkten gibt die o. a. EU-Verordnung vor, dass die Marktüberwachungsbehörden „anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang die Merkmale von Produkten durch Überprüfung der Unterlagen oder, wenn dies angezeigt ist, durch physische Kontrollen und Laborprüfungen“ kontrollieren.
Marktüberwachungsprogramme
Aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ergab sich für die Mitgliedstaaten auch die Verpflichtung, jährlich ein Marktüberwachungsprogramm zu den jeweiligen Sektoren zu veröffentlichen.
Organisation der Marktüberwachung in Deutschland
In der Marktüberwachung sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel die Bundesländer für den Vollzug zuständig. Die Bundesländer wiederum benennen Marktüberwachungsbehörden und statten diese in ausreichendem Umfang mit den erforderlichen Ressourcen aus (qualifiziertes Personal und Sachmittel).
2018 wurde ein Deutsches Marktüberwachungsforum (DMÜF) eingerichtet, welches sich u.a. mit sektorübergreifenden Fragestellungen der Marktüberwachung beschäftigt. Im DMÜF sind Vertreter von Bund- / Ländergremien der koordinierenden Kreise mit Marktüberwachungsvoll-zugskompetenzen sowie Bundesressorts vertreten, die alle Produktsektoren und harmonisierte Rechtsvorschriften im europäischen Binnenmarkt, im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in der Marktüberwachung, abdecken. Weiterhin sind Experten, die in Deutschland zentrale Aufgaben im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wahrnehmen, im DMÜF vertreten.
Die Zollbehörden in Deutschland arbeiten aktiv im DMÜF sowie auch in anderen sektorspezifischen Gremien mit. Die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungs- und Zollbehörden erfolgt nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und nach ergänzenden nationalen Regelungen.
Das DMÜF ist verankert in §12 MüG und die Geschäftsstelle ist bei der Bundesnetzagentur geführt.
Deutschland
In Deutschland sind für die Aufstellung und regelmäßige Aktualisierung der sektorspezifischen Marktüberwachungsprogramme die Länder zuständig. Die deutschen Programme wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) veröffentlicht.
Marktüberwachungsprogramm für 2021
Österreich
Die Marktüberwachung für die dem Geltungsbereich der Verordnung unterliegenden Produkte fällt in Österreich in Bundes- wie Länderzuständigkeiten. Auf Bundesebene liegt die Marküberwachung in der Verantwortung verschiedener Bundesminister und wird je nach Produktgruppe von Bundesbehörden oder von Bezirksverwaltungsbehörden in Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen.
Marktüberwachungsprogramm für 2021
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.