Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Marktüberwachung in Deutschland Die Mitgliedstaaten werden durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Akkreditierung und Marktüberwachung verpflichtet, eine Marktüberwachung in Einklang mit den europäischen Vorgaben zu organisieren und durchzuführen sowie geeignete Mechanismen für die Kommunikation und die Koordination zwischen den Marktüberwachungsbehörden zu schaffen. Die im Binnenmarkt frei handelbaren Produkte sollen einDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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