Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten DakkS Regeln für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen Die Akkreditierung durch die DAkkS erfolgt auf gesetzlicher Grundlage, auf Basis „harmonisierter Normen“ sowie eigene DAkkS-Regeln. Die DAkkS akkreditiert Konformitätsbewertungsstellen auf gesetzlicher Grundlage und auf Basis der sogenannten „harmonisierten Normen“, z. B. der DIN EN ISO/IEC 17020 für Inspektionsstellen, der DINDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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