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Maschinenrichtlinie: Lärmemission begrenzen

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 5 Monaten Die Maschinenrichtlinie fordert, dass Maschinen die Lärmemission durch technische Maßnahmen begrenzt. Maschinen stellen meist die Hauptgeräuschquelle am Arbeitsplatz dar. Die Lärmbelastung (Geräuschemission) kann daher wesentlich  und effektiv durch Lärmminderung an den Schallquellen reduziert werden.  Die Maschinenrichtlinie fordert daher konsequenterweise, dass Lärmminderung an der Maschine selbst durchgeführt (Anhang I, 1.5.8)

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