Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 5 Monaten Die Maschinenrichtlinie fordert, dass Maschinen die Lärmemission durch technische Maßnahmen begrenzt. Maschinen stellen meist die Hauptgeräuschquelle am Arbeitsplatz dar. Die Lärmbelastung (Geräuschemission) kann daher wesentlich und effektiv durch Lärmminderung an den Schallquellen reduziert werden. Die Maschinenrichtlinie fordert daher konsequenterweise, dass Lärmminderung an der Maschine selbst durchgeführt (Anhang I, 1.5.8)Um alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: 2006/42/EG, Maschinenrichtlinie
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