Aufzüge
Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Anforderungen der Fahrschachttüren in Aufzügen in Bezug auf den Feuerschutz
(0)Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurf oder die Fertigung bzw. die Montage als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.
Harmonisierte Normen zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EG-Richtlinie z. B. Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllen.
Konformitätsbewertungsverfahren nach der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurf oder die Fertigung bzw. die Montage als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.
Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Aufzüge sind für den bequemen und sicheren Zugang zu modernen Gebäuden entscheidend. Der Einbau von Aufzügen in neuen sowie in zahlreichen vorhandenen Gebäuden spielt in einer alternden Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle, weil der sozialen Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zunehmend Vorrang eingeräumt wird.
Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll sie den freien Verkehr im Bereich Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile im europäischen Binnenmarkt fördern und zum anderen soll sie ein hohes Maß an Sicherheit für die Benutzer und das Wartungspersonal von Aufzügen garantieren.