Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Aufzugsrichtlinie 2016/33/EUKonformitätsbewertungsverfahren Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllt sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt derDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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