Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Anforderungen der Fahrschachttüren in Aufzügen in Bezug auf den Feuerschutz

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Aufzugsrichtlinie 95/16/EG Feuerschutz-Anforderungen für Fahrschachttüren in Aufzügen unterliegen den Bestimmungen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen 4.2 des Anhangs I der Richtlinie heißt es, dass Fahrschachttüren zum Gebäudebrandschutz beitragen müssen, einschließlich Fahrschachttüren mit Glasflächen, und müssen eine angemessene Feuerbeständigkeit aufweisen, die in ihrer Formstabilität sowie ihrer Abschirmungsfähigkeit (Sperre gegen Flammenausbreitung)

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