Tag-Archiv für ‘MaRL’
Sicherheits- und Warnhinweise im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie
Der Maschinenhersteller ist verpflichtet, die Benutzer durch Sicherheits- und Warnhinweise auf gefährliche Situationen und ggf. Hinweise zu deren Vermeidung sowie auf Restrisiken (Risiken die der Hersteller nicht durch die Konstruktion abdecken konnte) hinzuweisen. Dabei muss er die geeignete Art und Zweckmäßigkeit der Sicherheits- und Warnhinweise festlegen. Continue reading
Verwendung von Standardbauteilen für die Realisierung von Sicherheitsfunktionen
Die Maschinenrichtlinie enthält Anforderungen an Steuerungen für Maschinen, sowohl mit als auch ohne Sicherheitsfunktionen. Dabei ist die Zuverlässigkeit (Ausfall, Fehlfunktion) der Steuerungen von zentraler Bedeutung, insbesondere dann, wenn sie eine bestimmte Sicherheitsfunktion zu erfüllen hat. Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Maschinensteuerung so zu konzipieren, dass es nicht zu gefährlichen Gefährdungssituationen kommt. Continue reading
Maschinenrichtlinie: Marktüberwachungsbehörde verbietet den Marktzugang eines Rasenmähers
Die niederländischen Marktaufsichtsbehörden haben das Inverkehrbringen eines elektrischen Rasenmähers verboten, der von einem niederländischen Importeur auf dem europäischen Markt gebracht wurde. Der Rasenmäher war mit einer CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie versehen und eine Konformitätsbescheinigung einer benannten Stelle konnte später der eingeschalteten Europäischen Kommission vorgelegt werden. Continue reading
Fristen zur Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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