Fachbeiträge 
Marktüberwachung: Verbot des Inverkehrbringens einer Mehrzweck-Erdbewegungsmaschine(0)
Dänische Marktaufsichtsbehörden hatten einem italienischen Hersteller das Inverkehrbringen von einer Erdbewgungsmaschine des Typs Multione S630 verboten und vom Hersteller Abhilfemaßnahmen bezüglich der bereits in Verkehr gebrachten Maschinen verlangt. Diese Maßnahme wurde durch die EU-Kommission gemäß dem Beschluss vom 8. April 2013 …mehr
Gesamter Beitrag »Verstärkte Marktüberwachung für Medizinprodukte durch europäische Datenbank
Nach einem Beschluss müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Mai 2011 eine Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) nutzen. Die Palette der Medizinprodukte reicht von lebenserhaltenden Geräten wie Herzschrittmachern über Hüftprothesen und Röntgengeräte bis hin zu Produkten des täglichen medizinischen Bedarfs wie Spritzen oder Bluttests. Obwohl …mehr
Marktüberwachungsprogramme: Deutschland kommt EU-Verpflichtungen nicht nach
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Produktsicherheit: Verstärkte Marktüberwachung durch den Zoll
Im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs überwachen die Zollstellen die Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sicherheitstechnisch unproblematische Waren auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen. Eingangsstellen an den Außengrenzen sind gut dazu geeignet, unsichere, nicht konforme Produkte bzw. Produkte, die in fälschlicher oder irreführender Weise mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, festzustellen, noch bevor sie in Verkehr gebracht werden. Zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Kontrollen erhalten diese Behörden von den Marktüberwachungsbehörden rechtzeitig alle erforderlichen Informationen über gefährliche, nicht konforme Produkte. Continue reading
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