Fachportal: CE-Richtlinien und CE-Kennzeichnung

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Verstärkte Marktüberwachung für Medizinprodukte durch europäische Datenbank(0)

18. Januar 2011

Nach einem Beschluss müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Mai 2011 eine Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) nutzen. Die Palette der Medizinprodukte reicht von lebenserhaltenden Geräten wie Herzschrittmachern über Hüftprothesen und Röntgengeräte bis hin zu Produkten des täglichen medizinischen Bedarfs wie Spritzen oder Bluttests. Obwohl diese Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt vertrieben werden, speichert man Daten, die von wesentlicher Bedeutung für ihre …mehr

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Marktüberwachungsprogramme: Deutschland kommt EU-Verpflichtungen nicht nach

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Produktsicherheit: Verstärkte Marktüberwachung durch den Zoll

Im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs überwachen die Zollstellen die Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sicherheitstechnisch unproblematische Waren auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen. Eingangsstellen an den Außengrenzen sind gut dazu geeignet, unsichere, nicht konforme Produkte bzw. Produkte, die in fälschlicher oder irreführender Weise mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, festzustellen, noch bevor sie in Verkehr gebracht werden. Zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Kontrollen erhalten diese Behörden von den Marktüberwachungsbehörden rechtzeitig alle erforderlichen Informationen über gefährliche, nicht konforme Produkte.

Informationssysteme zur Marktüberwachung

Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Marktaufsichtsbehörden einerseits und den europäischen Stellen anderseits ist ein wesentliches Instrument für eine wirkungsvolle und effiziente Marktüberwachung.
Bei vorliegenden Erkenntnissen über gefährliche Produkteaus unterschiedlichen Informationsquellen sind die Marktaufsichtsbehörden verpflichtet, entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Reaktive Marktkontrollen durch die Marktaufsichtsbehörden werden veranlasst, wenn die Marktaufsichtsbehörden von unterschiedlichen Informationsquellen Kenntnisse über gefährliche Produkte erhalten.


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