Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

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Informationen zur Marktüberwachung von Produkten auf dem gemeinsamen europäischen Markt

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Begriffe zum Produktsicherheitsrecht

Begriffe sind für eine konsistente Anwendung des Produktsicherheitsrechts unerlässlich. Im Bereich des Produktsicherheitsrechts hat man auf europäischer Ebene mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Begriffe festgelegt, die für zukünftige europäische Harmonisierungsrichtlinien verwendet werden. Begriffserläuterungen Begriffe Erläuterungen Quelle Akkreditierung Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen… Weiterlesen ›

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Marktüberwachungsbehörden in Deutschland

Die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland sind für die Marktüberwachung im Rahmen der gemeinsamen EU-Marktüberwachung zuständig. Die EU-Marktüberwachung ist ein wesentliches und unverzichtbares Element für einen fairen und sicheren Markt. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Eigenverantwortung ist im Interesse von Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern eine funktionierende und effektive Marktüberwachung unerläßlich. Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 ist die EU-Marktüberwachung für die… Weiterlesen ›

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Marktüberwachung für Medizinprodukte mit der EUDAMED Datenbank

Die EUDAMED Datenbank für Medizinprodukte unterstützt die Marktüberwachung senkt für Patienten das Risiko bei Zwischenfällen. Nach einem Beschluss müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Mai 2011 eine Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) nutzen. Die Palette der Medizinprodukte reicht von lebenserhaltenden Geräten wie Herzschrittmachern über Hüftprothesen und Röntgengeräte bis hin zu Produkten des täglichen medizinischen Bedarfs wie Spritzen oder Bluttests. Obwohl… Weiterlesen ›

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Produktsicherheit: Verstärkte Marktüberwachung durch den Zoll

Im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs überwachen die Zollstellen die Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sicherheitstechnisch unproblematische Waren auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen. Eingangsstellen an den Außengrenzen sind gut dazu geeignet, unsichere, nicht konforme Produkte bzw. Produkte, die in fälschlicher oder irreführender Weise mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, festzustellen, noch bevor sie in Verkehr gebracht werden. Zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Kontrollen erhalten diese Behörden von den Marktüberwachungsbehörden rechtzeitig alle erforderlichen Informationen über gefährliche, nicht konforme Produkte.

Marktteilnehmer

Pflichten der Wirtschaftsakteure im Rahmen des Inverkehrbringens

In der EU in Verkehr gebrachte Produkte müssen den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen, und die Wirtschaftsakteure sind für die Konformität der Produkte verantwortlich. Je nachdem welche Rolle sie in der Lieferkette spielen, bestehen unterschiedliche Pflichten zur Gewährleistung dieser Konformität. Damit soll ein hohes Niveau beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, beim Verbraucher- und Umweltschutz sowie ein fairer Wettbewerb auf dem Gemeinschaftsmarkt sichergestellt werden.

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EU-Rechtsrahmen für eine gemeinsame Marktüberwachung

Der EU-Rechtsrahmen für eine Marktüberwachung ist ein wesentliches und unverzichtbares Element für einen fairen und sicheren Markt. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Eigenverantwortung ist im Interesse von Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern eine funktionierende und effektive Marktüberwachung unerläßlich. Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 ist die EU-Marktüberwachung neu geregelt und Regelungen in Bezug auf die Marktüberwachung werden in… Weiterlesen ›

Anmeldestatus

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