Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Marktüberwachungsbehörden Die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland sind für die Marktüberwachung im Rahmen der gemeinsamen EU-Marktüberwachung zuständig. Die EU-Marktüberwachung ist ein wesentliches und unverzichtbares Element für einen fairen und sicheren Markt. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Eigenverantwortung ist im Interesse von Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern eine funktionierende und effektive Marktüberwachung unerläßlich.Der Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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