Rechtsvorschriften 
Rechtsvorschriften zur Messgeräterichtlinie
Messgeräterichtlinie 2014/32/EU(0)
Fehlerfreie und nachvollziehbar arbeitende Messgeräte können für die unterschiedlichsten Messaufgaben zum Einsatz kommen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses, des Gesundheitsschutzes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes, zur Erhebung von Steuern und Abgaben und des Sicherstellung des lauteren Handels ist es erforderlich, dass nur ordnungsgemäß funktionierende Messgeräte in Verkehr gebracht und verwendet werden. Diese Richtlinie stellt sicher, dass nur solche Messgeräte auf dem freien Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden, die die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Continue reading

Definition der SI-Einheiten auf neuer Basis
Einheiten im Messwesen (SI-Einheiten) werden neu definiert. Grundlegende Konstanten aus der Physik und andere in der Natur vorkommene Konstanten werden als Basis genommen. Continue reading

Mess- und Eichgesetz (MessEG) & Mess- und Eichverordnung (MessEV): Neue Rechtsgrundlagen für Messgeräte
Mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten neuen Mess- und Eichgesetz wurde eine über zehnjährige Diskussion zur Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens in Deutschland zum erfolgreichen Abschluss gebracht . Das Gesetz trat zum 1. Januar 2015 in Kraft. Ebenfalls zum 1. Januar 2015 trat die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Continue reading

Neufassungen von 8 Harmonisierungsrichtlinien
Die Europäische Kommission hat insgesamt 8 EU-Harmonisierungsrichtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die bereits bestehende Harmonisierungsrichtlinien ersetzen. Insbesondere wurden die europäischen Harmonisierungsrichtlinien unter Berücksichtigung des „Neuen Europäischen Rechtsrahmens“ (New Legislative Framework – NLF) angepasst. Continue reading