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Die Richtlinie regelt die Bereitstellung von über einfachen Druckbehälter auf den europäischen Markt sowie die CE-Kennzeichnung.
- Offizieller Titel der Richtlinie
Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt - Richtlinientext
Richtlinie 2014/29/EU (offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt)
Änderung durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 betreffend Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls - Anzuwenden ab 20. April 2016
- Umsetzung in nationales Recht
6. ProdSV (Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt)
Inhalt der EU-Richtlinie über einfache Druckbehälter
- Bereitstellen von einfachen Druckbehältern auf dem Markt:
- serienmäßig hergestellte geschweißte Behälter mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar
- max. innerer Druck: 30 bar
- das maximale Druckinhaltsprodukt (PS * V) darf höchstens 10.000 bar*Liter sein
- niedrigste Betriebstemperatur: – 50°C
- höchste Betriebstemperatur: 300°C (Stahl); 100°C (Aluminium oder Aluminiumlegierung)
- zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff
- dürfen keine Flammen ausgesetzt sein
- Werkstoffe: unleg. Qualitätsstahl, unleg. Aluminium oder nichtaushärtbarem Aluminium
- Form: runde zylindrische Form mit flachen oder nach außen gewölbte Böden
- Kennzeichnung
Mindestens folgende Angaben auf Behälter oder Kennzeichnungsschild (siehe Anhang III Nr. 1 der Richtlinie) :- Name, eingetragene Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers oder Einführers
- Anschrift des Herstellers oder des Einführers
- CE-Kennzeichung für Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt (PS*V) von mehr als 50 bar*Liter
- die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde
- Kennnummer der notifizierten Stelle die in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war (hinter dem CE-Zeichen)
- Typen-/Seriennummer oder Chargen-Nummer
- Baumusterkennzeichnung
- Angaben über die wesentlichen zulässigen oberen/unteren Grenzwerte (Tmin; Tmax; PS; V)
Anmerkung:Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten.
- Mitzuliefernde Unterlagen
- EU-Konformitätserklärung in einer EU-Sprache
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen gemäß Anhang III Nr. 2 in der vom jeweiligen Mitgliedsland geforderten Sprache
- Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
- a) Module B (EU-Baumusterprüfung) + Modul C1 (Konformität auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Prüfung der Behälter), wenn PS*V > 200 bar*Liter;
- b) Module B (EU-Baumusterprüfung) + Modul C2 (Konformität auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Prüfung der Behälter in unregelmäßigen Abständen), wenn 200 bar*Liter < PS*V <= 3000 bar*Liter;
- c) Module B (EU-Baumusterprüfung) + Modul C (Konformität auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle), wenn 50 bar*Liter < PS*V <= 200 bar*Liter;
- Harmonisierte Normen
Übersicht aller harmonisierten Normen zur Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter - Benannte Stellen
Übersicht aller notifizierten Stellen zur Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter
Weiterführende Informationen
Leitlinien zur Richtlinie über einfache Druckbehälter (Stand: Okt. 2018)
Fachportal zur Druckgeräterichtlinie (Umfassende Informationen, praktische Hilfen)
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