Tag-Archiv für ‘nichtselbsttätige Waagen’
Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen
Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Richtlinie 2009/23/EG über selbsttätige Waagen erfüllt worden sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.
Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen
Fehlerfreie und nachvollziehbar arbeitende nichtselbsttätige Waagen können für die unterschiedlichsten Messaufgaben zum Einsatz kommen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses, des Gesundheitsschutzes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes, zur Erhebung von Steuern und Abgaben und des Sicherstellung des lauteren Handels ist es erforderlich, dass nur ordnungsgemäß funktionierende Messgeräte in Verkehr gebracht und verwendet werden. Diese Richtlinie stellt sicher, dass nur solche nichtselbsttätige Waagen auf dem freien Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden, die die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
Harmonisierte Normen zur Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen
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