Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Monat: Januar 2023

maschinenrichtlinie

Maschinenrichtlinie: Anforderungen an Pedelecs

Die Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und müssen also so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Vibrationen gemindert werden, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts und mit den zur Verringerung von Vibrationen verfügbaren Mitteln möglich ist. Die Hersteller müssen in der Betriebsanleitung Angaben machen über die von der Maschine (Pedelec)  auf die oberen Gliedmaßen oder auf den  gesamten Körper übertragenen Vibrationen.

Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie

Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Als harmonisierte Normen im Sinne des Europäischen Richtlinie 98/34/EG werden die europäischen Normen angesehen, die die europäische Normenorganisationen (z. B. CEN; CENELEC; ETSI) der EU- Kommission formell vorlegen und die in deren Auftrag erarbeitet wurden (mandatierte Norm) und deren Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und des Anhangs II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

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