Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Maschinenrichtlinie: Anforderungen an Pedelecs Die Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und müssen also so konstruiert und gebaut sein, dass alle Risiken gemindert werden. Pedelecs werden immer häufiger privat als auch beruflich als Arbeitsmittel eingesetzt (Postzusteller, Fahrradkuriere, Fahrradpolizisten). Beim Pedelec (fälschlicherweise im Alltag häufig als E-Bike bezeichnet) unterstütztDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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