Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

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Produktsicherheit: Verstärkte Marktüberwachung durch den Zoll

Im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs überwachen die Zollstellen die Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sicherheitstechnisch unproblematische Waren auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen. Eingangsstellen an den Außengrenzen sind gut dazu geeignet, unsichere, nicht konforme Produkte bzw. Produkte, die in fälschlicher oder irreführender Weise mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, festzustellen, noch bevor sie in Verkehr gebracht werden. Zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Kontrollen erhalten diese Behörden von den Marktüberwachungsbehörden rechtzeitig alle erforderlichen Informationen über gefährliche, nicht konforme Produkte.

Deutsche Akkreditierungsstelle

Die Deutsche Akkreditierungsstelle ist in Deutschland die einzige Stelle zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen. Zum 1.1.2010 hat die neue Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ihre Tätigkeit aufgenommen. Damit wurde gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benannt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) am 7. August 2009… Weiterlesen ›

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