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Viele Produktnormen enthalten fehlende Angaben zu Messunsicherheiten bei Messgrößen für sicherheitstechnischen Anforderungen.
Im Rahmen der Validierung bzw. Konformitätsbewertung sind diese Messgrößen entsprechend der Anwendungsnorm zu bestimmen. Dabei enthalten die Anwendungsnormen unterschiedliche Angaben hinsichtlich der Beschreibung der Messmethoden und deren Anforderungen wie
- fehlende oder unvollständige Angabe
- direkte Angaben zur Messmethode
- Verweise auf andere Normen/Spezifikationen zur Messung.
Sofern in den Produktnormen keine oder unzureichende Angaben zur Bestimmung der Messgröße enthalten sind, kann der Hersteller diese eigenverantwortlich festlegen sowie die Messmethode und „Qualität von Messergebnissen“ bestimmen.
Die Qualität der Messunsicherheiten
Die Qualität von Messergebnissen und damit ihre Zuverlässigkeit wird durch den Begriff „Messunsicherheit“ beschrieben. Sie beschreibt quantitativ die Variabilität möglicher Messergebnisse, die sich aus zufälligen und systematischen Fehlern ergibt und die der gesuchten Messgröße zugeordnet werden können. Ohne die Angabe der Messunsicherheit lassen sich Messergebnisse weder miteinander noch mit Referenzwerten vergleichen, wie sie z. B. in einer Rechtsvorschrift oder Norm vorgegeben sind. Wird die Messunsicherheit nicht in Betracht gezogen, können auf Messungen beruhende Entscheidungen falsch sein. Im Bereich der Produktsicherheit können z.B. unsichere Produkte für gut befunden werden und dann gegebenenfalls zu Gefährdungen führen. Der Hersteller hat auch das Risiko, dass im Rahmen von Kontrollen durch die Marktüberwachungen der Verkauf und der Einsatz seiner Produkte untersagt werden kann.
Konkret fordert die Maschinenrichtlinie Angaben zu Emissionswerten (Lärm, Vibrationen) mit Angaben zur Messunsicherheit. Auch im Bereich der PSA-Richtlinie wurde offensichtlich durch zahlreiche Messungen die Notwendigkeit erkannt, der Messunsicherheit mehr Bedeutung beizumessen.
KAN-Studie
In einer Studie der KAN (Kommission Arbeitsschutz und Normung) wurden fast 1000 Normen aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 dahingehend untersucht, ob in den Normen die Angaben der Messanforderungen die Messunsicherheit angemessen behandeln. Dabei wurden die Messungen wie z. B. Längen, Temperaturen, elektr. Spannung oder Messgrößen mit hohen Toleranzen, die mit handelsüblichen Messgeräten durchführbar und bei denen auch ohne Beschreibung eines Messverfahrens reproduzierbare Ergebnisse zu erwarten sind, meistens als trivial eingestuft und somit wurden keine Anforderungen hinsichtlich der Messunsicherheit für erforderlich gehalten.
Bei den untersuchten Normen waren die Abmessungen (ca. 2100), Schalldruck (ca. 1000) , Kraft (ca. 800), Zeit (ca. 800), Geschwindigkeit (ca. 600), Temperatur (ca. 500), Winkel (ca. 500), Druck (ca. 300) als die häufigsten Messgrößen genannt.
Die Studie hat gezeigt, dass bei einer recht häufigen Anzahl der Normen die Messgrößen, die nicht als trivial eingeschätzt wurden, keine oder kein geeignetes Messverfahren beschrieben oder verwiesen wird. Somit erfährt auch die Bedeutung der Messunsicherheit durch fehlende oder unvollständigen Beschreibung des Messverfahrens nicht die notwendige Beachtung was ggf. bei der Konformitätsbewertung zu Unsicherheiten führen kann.
Die KAN empfiehlt, dass die relevanten Normen hinsichtlich der notwendigen Beschreibung der Messverfahren überprüft und ggf. ergänzt werden sollten um mehr Sicherheit bei der Bewertung von Messergebnissen zu erreichen und damit die Unsicherheiten bei der Konformität der Produkte zu vermeiden.
Quelle: KAN-Bericht Nr. 46 (zur durchgeführten Studie)
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