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Auf Ökodesign Produkte wie Haushaltsgeschirrspüler entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Strom- und Wasserverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und herstellerneutraler Technologien erreicht, die zu einer Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen. Im Rahmen der Ressourceneffizienz sind für Nutzer und registrierte Reparateure im einen Zeitraum von 7 Jahren jeweils bestimmte Informationen und die Lieferbarkeit bestimmter Ersatzteile sicherzustellen.
Inhalt der Ökodesign Verordnung über Haushaltsgeschirrspüler
- Produktgruppe
Geschirrspüler für den häuslichen Gebrauch (einschließlich Einbau-Haushaltsgeschirrspüler) sowie netzbetriebener Haushaltsgeschirrspüler, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können. - Von der Verordnung ausgeschlossen:
– Geschirrspüler, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen;
– mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltsgeschirrspüler, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können. - Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EU) 2019/2022 mit Berichtigung 1 vom 25.02.2021; Änderung 1 vom 25.1.2021
Diese Verordnung hat zum 1. März 2021 die bisherige Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 abgelöst. - Anzuwenden ab 01. März 2021
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Strom- und Wasserverbrauch während der Betriebsphase sowie Ressourceeffizienz - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
– CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten.
– Energieetikette (Skala A bis D) gem. der allg. Energieverbrauchs-kennzeichnungsrahmen-Verordnung (EU) 2017/1367) sowie der spezifischen delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 mit (Korrektur 1 vom 11.02.2021);
Die Verordnung (EU) 2019/2017 hat die VO (EU) Nr. 1059/2010 zum 01.03.2021 abgelöst. - Mitzuliefernde Unterlagen
– EU-Konformitätserklärung
– Nutzerhandbuch auf einer frei zugänglichen Website des Herstellers mit Anleitungen
– zu den Reinigungsprogrammen, Beladen, Programmdauer usw.
– zum Auffinden der Produktdatenbank
– Anleitungen für Nutzer und Installateure hinsichtlich Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten
Anmerkung: Die Unterlagen sind in der Sprache des Verwendungslandes zu erstellen. - Harmonisierte Normen
siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2021/913 vom 3. Juni 2021 und Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1759 vom 12.9.2023 - Beteiligte Drittstellen (zugelassen Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen.
Zeitplan der Ökodesign Anforderungen für Haushaltsgeschirrspüler
Ab 1.März 2021:
Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Informationen für evtl. Reparaturen gem. den Anhängen der Verordnung
Ab 1. Dezember 2024:
Bei Haushaltsgeschirrspülern mit einer Nennkapazität von mindestens 10 Maßgedecken muss der EEI kleiner als 56 sein.
Weiterführende Informationen
Broschüre (UBA) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
– Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
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