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Auf Ökodesign Produkte wie Haushaltswäschetrockner entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Energieverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und herstellerneutraler Technologien erreicht, die zu einer Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.
Inhalt der Ökodesign Verordnung über Haushaltswäschetrockner
- Produktgruppe
Wäschetrockner für den häuslichen Gebrauch
– elektrische Haushaltswäschetrockner
– gasbeheizte Haushaltswäschetrockner
– Einbau-Haushaltswäschetrocknern, einschließlich solcher Geräte, die für einen anderen Gebrauch als im Haushalt verkauft werdeVon der Verordnung ausgeschlossen:
Kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten - Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EU) Nr. 932/2012
Hinweis: Die Verordnung (EU) Nr. 932/212 wird zum 1. Juli 2025 durch die Verordnung (EU) 2023/2053 abgelöst - Anzuwenden ab 01. November 2013
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Energieverbrauch während der Betriebsphase - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
– CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten.
Kennzeichnung mit dem Etikett nach der Verordnung (EU) Nr. 392/2012 (Änderung 1 und Änderung 2 und Änderung 3) - Mitzuliefernde Unterlagen
– EU-Konformitätserklärung
– Bedienungsanleitung muss enthalten:- Informationen zum „Standard-Baumwollprogramm“, wobei anzugeben ist, dass es zum Trocknen normaler nasser Baumwollwäsche geeignet und in Bezug auf den Energieverbrauch für das Trocknen nasser Baumwollwäsche am effizientesten ist;
- Angabe der Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und im unausgeschalteten Zustand;
- ungefähre Angabe der Programmdauer und des Energieverbrauchs der Haupttrocknungsprogramme sowohl bei vollständiger Befüllung als auch, sofern anwendbar, bei TeilbefüllungAnmerkung: Die Unterlagen sind in der Sprache des Verwendungslandes zu erstellen.
- Harmonisierte Normen
1. Veröffentlichung im EU-Amtsblatt C 353 vom 3.12.2013
2. Veröffentlichung im EU-Amtsblatt C 149 vom 16.05.2014
3. Veröffentlichung im EU-Amtsblatt C 460 vom 9.12.2016
Veröffentlichung vom 24.4.2014 über vorläufiges Symbol für „Standard-Baumwollprogramm“ - Beteiligte Drittstellen (zugelassen Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen.
Anwendungszeitplan der Ökodesign-Anforderungen für Haushaltswäschetrockner:
1. Stufe (ab 1. November 2013)
– der Energieeffizienzindex (EEI) muss kleiner sein als 85;
– für Kondensationshaushaltswäschetrockner darf die gewichtete Kondensationseffizienz nicht kleiner sein als 60 %.
2. Stufe (ab 1. November 2015)
– der Energieeffizienzindex (EEI) muss kleiner sein als 76;
– für Kondensationshaushaltswäschetrockner darf die gewichtete Kondensationseffizienz nicht kleiner sein als 70 %.
Weiterführende Informationen
– (UBA) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
– Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
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