Das Ökodesign-Etikett für Staubsauger, dass durch eine EU-Verordnung festgelegt wurde, war rechtswidrig. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat ein englischer Staubsaugerhersteller vor einem europäischen Gericht erwirkt, dass die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung für nichtig erklärt wurde. Die Fa. Dyson war der Auffassung dass die Verordnung die Verbraucher in Bezug auf die Energieeffizienz der Staubsauger inUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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