Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign: Kühlgeräte

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Ökodesign
Kühlgeräte

Auf Ökodesign Produkte wie Kühlgeräte einschl. Gefriergeräte und Weinschränke entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.

Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Stromverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und her­stellerneutraler Technologien erreicht, die zu ei­ner Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.

Inhalt der Ökodesign Verordnung über Kühlgeräte

  1. Produktgruppe
    Netzbetriebene Kühlgeräte (mind. 10 Liter und max. 1500 Liter Gesamtrauminhalt) wie
  2. Von der Verordnung ausgeschlossen:
    – Gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, mit Ausnahme gewerblicher Gefriertruhen
    – Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion;
    – mobile Kühlgeräte;
    – Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist
  3. Durchführungsmaßnahme
    Verordnung (EU) 2019/2019 mit Korrektur 1 vom 25.2.2021
    Anmerkung: Die Verordnung (EU) 2019/2019  hat zum 01.03.2021 die Verordnung (EG) Nr. 643/2009 abgelöst.
  4. Anzuwenden ab 01. März 2021
  5. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  6. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch während der Betriebsphase und Produktmerkmale, die eine umweltfreundliche Nutzung durch den Nutzer gewährleisten sowie eine Ressourceeffizienz.
  7. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  8. Kennzeichnung
    • CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
      Anmerkung:
      Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
      .
    • Energieeffizienz-Label (Skala A bis D) gemäß der allg.  Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung-Verordnung (EU) 2017/1367) sowie der spezifischen delegierten Verordnung (EU) 2019/2016 mit der Korrektur 1 vom 25.2.2021 und Korrektur 2 vom 26.9.2023
  9. Mitzuliefernde Unterlagen
    a) EU-Konformitätserklärung
    b) Handbücher sowie die frei zugänglichen Websites der Hersteller müssen enthalten:
    –  Anweisungen für die ordnungsgemäße Benutzung
    – Anweisungen für ordnungsgemäße Installation und Wartung/Reinigung durch Endbenutzer
    – Angaben zum Zugang fachgerechter Reparatur
    – den Mindestzeitraum, in dem die für die Reparatur des Geräts erforderlichen Ersatzteile zur Verfügung stehen
    – Angaben zum Zugang der Produktdatenbank
    Anmerkung: Die Unterlagen sind in der Sprache des Verwendungslandes zu erstellen.
  10. Harmonisierte Normen
    wir ggf. veröffentlicht
  11. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    Nicht vorgesehen

Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen für Kühlgeräte

  1. Energieeffizienz
    Ab 01.03.2021: Energieeffizienz gem. Anhang II Tabelle 1, Funktionsanforderungen, Ressourceneffizienzanforderungen, Informationsanforderungen
    Ab 01.03.2024: Energieeffizienz gem. Anhang II Tabelle 2
  2. Funktionsanforderungen
    Gemäß Anhang II Nr. 2 hinsichtlich Schnelleinfrierfunktion, Winterschaltungen. Zweisterne-/Viersternefächer
  3. Ressourceneffizienzanforderungen
    • Verfügbarkeit von bestimmten Ersatzteilen für Endnutzer und Reparateure (Türgriffe, Türschar­niere, Einlegeböden und Einschübe) für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren und Türdichtungen (mind. 10 Jahre)
    • Verfügbarkeit (mind. 7 Jahre) von bestimmten Ersatzteilen (Thermostate, Temperatursensoren, Lei­terplatten und Lichtquellen) für Reparateure
    • Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Weiterführende Informationen

– Broschüre (UBA) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
– Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG


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