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Auf Ökodesign Produkte wie Kühlgeräte einschl. Gefriergeräte und Weinschränke entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Stromverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und herstellerneutraler Technologien erreicht, die zu einer Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.
Inhalt der Ökodesign Verordnung über Kühlgeräte
- Produktgruppe
Netzbetriebene Kühlgeräte (mind. 10 Liter und max. 1500 Liter Gesamtrauminhalt) wie - Von der Verordnung ausgeschlossen:
– Gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, mit Ausnahme gewerblicher Gefriertruhen
– Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion;
– mobile Kühlgeräte;
– Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist - Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EU) 2019/2019 mit Korrektur 1 vom 25.2.2021
Anmerkung: Die Verordnung (EU) 2019/2019 hat zum 01.03.2021 die Verordnung (EG) Nr. 643/2009 abgelöst. - Anzuwenden ab 01. März 2021
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Energieverbrauch während der Betriebsphase und Produktmerkmale, die eine umweltfreundliche Nutzung durch den Nutzer gewährleisten sowie eine Ressourceeffizienz. - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
- CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten. - Energieeffizienz-Label (Skala A bis D) gemäß der allg. Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung-Verordnung (EU) 2017/1367) sowie der spezifischen delegierten Verordnung (EU) 2019/2016 mit der Korrektur 1 vom 25.2.2021 und Korrektur 2 vom 26.9.2023
- CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
- Mitzuliefernde Unterlagen
a) EU-Konformitätserklärung
b) Handbücher sowie die frei zugänglichen Websites der Hersteller müssen enthalten:
– Anweisungen für die ordnungsgemäße Benutzung
– Anweisungen für ordnungsgemäße Installation und Wartung/Reinigung durch Endbenutzer
– Angaben zum Zugang fachgerechter Reparatur
– den Mindestzeitraum, in dem die für die Reparatur des Geräts erforderlichen Ersatzteile zur Verfügung stehen
– Angaben zum Zugang der Produktdatenbank
Anmerkung: Die Unterlagen sind in der Sprache des Verwendungslandes zu erstellen. - Harmonisierte Normen
wir ggf. veröffentlicht - Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen
Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen für Kühlgeräte
- Energieeffizienz
Ab 01.03.2021: Energieeffizienz gem. Anhang II Tabelle 1, Funktionsanforderungen, Ressourceneffizienzanforderungen, Informationsanforderungen
Ab 01.03.2024: Energieeffizienz gem. Anhang II Tabelle 2 - Funktionsanforderungen
Gemäß Anhang II Nr. 2 hinsichtlich Schnelleinfrierfunktion, Winterschaltungen. Zweisterne-/Viersternefächer - Ressourceneffizienzanforderungen
- Verfügbarkeit von bestimmten Ersatzteilen für Endnutzer und Reparateure (Türgriffe, Türscharniere, Einlegeböden und Einschübe) für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren und Türdichtungen (mind. 10 Jahre)
- Verfügbarkeit (mind. 7 Jahre) von bestimmten Ersatzteilen (Thermostate, Temperatursensoren, Leiterplatten und Lichtquellen) für Reparateure
- Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Weiterführende Informationen
– Broschüre (UBA) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
– Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
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