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Maschinenrichtlinie: Betriebsanleitung in digitaler Form?

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Maschinenrichtlinie –
Betriebsanleitung in digitaler Form

Die elektronische/digitale Form der Betriebsanleitung kann als Ergänzung zur Papierform einen zusätzlichen Nutzen bringen.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt die Form der Betriebsanleitung nicht explizit fest. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Papierform die einzige Form ist, die den Anforderungen der Maschinenrichtlinie gerecht wird (siehe auch „Leitfaden zur Maschinenrichtlinie Abschnitt § 255).

  1. Es kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass der Benutzer (z. B. Montagepersonal, Bedienpersonal, Wartungspersonal) jederzeit Zugang zu den Lesemöglichkeiten elektronischer Dateien hat, z. B. durch Probleme beim Lesen von abgespeicherten Dateiformaten, nicht kompatible Speichermedien, nicht vorhandene Leserechte, kein Zugang zu EDV, kein Zugang zu Internet.
  2. Die Betriebsanleitung enthält Angaben zu allen Lebensphasen der Maschine einschließlich der Demontage und muss daher während der gesamten Lebensdauer der Maschine dem Benutzer zur Verfügung stehen. Dies könnten bei Betriebsanleitungen, die nur in elektronischer/digitaler Form vorliegen, zu Problemen führen, z. B. Nichtverfügbarkeit aufgrund veralteter Speicherformate oder veralteter Speichermedien.
  3. Bei Maschinen, die zur Verwendung durch Verbraucher bestimmt sind bzw. die auch von Verbraucher genutzt werden können, muss der allgemeine Wissenstand Rechnung getragen werden, die vernünftigerweise von solchen Benutzern erwartet werden. (siehe Anhang I Abschnitt 1.7.4.1 d) der Maschinenrichtlinie). Da nicht alle Verbraucher Zugang zu elektronischen Medien haben, bleibt die Papierform die einzige Möglichkeit.

Die elektronische/digitale Form der Betriebsanleitung als sinnvolle Ergänzung zur Papierform

Der Hersteller kann selbstverständlich alle Möglichkeiten nutzen, dem Benutzer der Maschine eine zusätzliche Betriebsanleitung in elektronischer/digitaler Form zur Verfügung zu stellen, wenn er dies wünscht. Auch eine zusätzliche Download-Möglichkeit könnte der Hersteller als „Service“ zusätzlich über das Internet anbieten. Dadurch hätte der Benutzer der Maschine dann jederzeit die Möglichkeit die Betriebsanleitung in elektronischer/digitaler Form zu erhalten z. B. wenn die Papierform verloren geht oder die Betriebsanleitung in elektronischer Form ihm Vorteile verschafft.
Die  elektronische/digitale Form erleichtert auch die Aktualisierung der Betriebsanleitung, wenn dies erforderlich wäre.


Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


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