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Die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland sind für die Marktüberwachung im Rahmen der gemeinsamen EU-Marktüberwachung zuständig.
Die EU-Marktüberwachung ist ein wesentliches und unverzichtbares Element für einen fairen und sicheren Markt. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Eigenverantwortung ist im Interesse von Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern eine funktionierende und effektive Marktüberwachung unerläßlich. Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 ist die EU-Marktüberwachung für die Produkte geregelt, die unter den Harmonisierungsvorschriften der EU auf dem EU-Markt gelangen. Die nationalen Staaten müssen die Marktüberwachung organisieren und auf ihrem Gebiet durchführen (siehe Marktüberwachungsgesetz-MüG) für. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden prüfen mit Unterstützung der Zollbehörden den Markt anhand angemessener Stichproben und treffen alle erforderlichen Maßnahmen.
Marktüberwachungsbehörden in Deutschland
Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieses Europäischen Rechtsrahmens über die Marktüberwachung fällt in Deutschland unter verschiedenen Bundesministerien. Für den Vollzug des ProdSG sind die einzelnen Bundesländer zuständig. In einem Eckpunktpapier für eine „Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)“ wurden die Ziele definiert, wie die Marktüberwachung unter Einschluss aller beteiligten Behörden effektiv und einheitlich durchgeführt werden kann.
Tabelle der Marktüberwachungsbehörden:
Rechtsvorschrift | Produkte | Marktüberwachungs- behörde | Marktüberwachungs- programme |
---|---|---|---|
Richtlinie 2001/95/EG ProdSG | Produkte, die für den Verbraucher bestimmt sind | Datenbanksuche: ICSMS | |
Richtlinie 75/324/EWG 13. ProdSV | Ärosolverpackungen | wie oben | |
Richtlinie 2014/29/EU 6. ProdSV | Einfache Druckbehälter | wie oben | |
Verordnung (EU) 2016/425 8. ProdSV | Persönliche Schutzausrüstungz. B. Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Schutzhandschuhe | wie oben | |
Verordnung (EU) 2016/426 7. ProdSV | Gasgeräte | wie oben | |
Richtlinie 2014/34/EU 11. ProdSV | Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen | wie oben | |
Richtlinie 2013/53/EU 10. ProdSV | Sportboote | wie oben | |
Richtlinie 2014/33/EU 12. ProdSV | Aufzüge | wie oben | |
Richtlinie 2014/68/EU 14. ProdSV | Druckgeräte | wie oben | |
Richtlinie 2006/42/EG 9. ProdSV | Maschinen | wie oben | |
Richtlinie 2014/35/EU 1. ProdSV | Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom | wie oben | |
Richtlinie 2009/48/EG 2. ProdSV | Spielzeug | wie oben | |
Richtlinie 2000/14/EG BImSchG/32. BImSchV | Zur Verwendung im Freien vorgesehene Geräte und Maschinen | Datenbanksuche: ICSMS | |
Verordnung (EU) 2018/858 | Autos/Autoteile | Kraftfahrerbundesamt (KBA) Link für die Meldung bei Fahrzeugmängel | |
Verordnung (EU) 2017/745 | Medizingeräte | Datenbanksuche: ICSMS | |
Verordnung (EU) 2017/746 | In-vitro-Diagnostika | Datenbanksuche: ICSMS | |
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 | Bauprodukte | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Datenbanksuche: ICSMS | |
Richtlinie 2014/30/EU EMV-Gesetz | EMV-Produkte | Bundesnetzagentur
Datenbanksuche: ICSMS | |
Richtlinie 2014/53/EU FTEG | Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen | Bundesnetzagentur
Datenbanksuche: ICSMS | |
Richtlinie 2014/90/EU
SchAusrV | Schiffsausrüstungen | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Datenbanksuche: ICSMS | |
Richtlinie 2014/32/EU MessEG MessEV | Messgeräte | Datenbanksuche: ICSMS | |
Richtlinie 2014/31/EU MessEG MessEV | nichtselbsttätige Waagen | Datenbanksuche: ICSMS |
Zusammenarbeit in der zwischen nationalen Marktüberwachungsbehörden untereinander
Zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten und zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Kommission und den zuständigen Agenturen der Union finden eine effiziente Zusammenarbeit und ein effizienter Informationsaustausch statt.
Weiterführende Informationen
Fachbeitrag: Rechtsrahmen für eine gemeinsame EU-Marktüberwachung
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