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Informationssysteme zur Marktüberwachung dienen den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und EU-Behörden.
Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Marktaufsichtsbehörden einerseits und den europäischen Stellen anderseits ist ein wesentliches Instrument für eine wirkungsvolle und effiziente Marktüberwachung.
Bei vorliegenden Erkenntnissen über gefährliche Produkteaus unterschiedlichen Informationsquellen sind die Marktaufsichtsbehörden verpflichtet, entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Reaktive Marktkontrollen durch die Marktaufsichtsbehörden werden veranlasst, wenn die Marktaufsichtsbehörden von unterschiedlichen Informationsquellen Kenntnisse über gefährliche Produkte erhalten (Mängelmeldung) z. B.
– Safety Gate Meldungen
– Schutzklauselmeldungen
– Unfallanzeigen
– Meldungen von Zollbehörden
– ICSMS-Meldungen
– Meldungen von anderen Behörden und Einrichtungen
– Meldungen von Verbrauchern.
Das Safety Gate System
Das Safety Gate System (vormals RAPEX) ist das internetgestützte Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Verbraucherprodukte, mit Ausnahme von Lebens- und Futtermitteln, Arzneimitteln und medizinische Produkten. Es ermöglicht den schnellen Austausch von Informationen zwischen den nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der Kommission über Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens oder die Verwendung der Produkte, von denen ein ernstes Risiko für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu erwarten ist. Das Safety Gate Verfahren erfasst sowohl Maßnahmen durch die nationalen Behörden als auch die freiwillig getroffenen Maßnahmen der Hersteller und Händler.
Link zu den wöchentlichen Meldungen gefährlicher Produkte
Jeden Freitag veröffentlicht die EU-Kommission einen wöchentlichen Überblick über die gefährlichen Produkte, die von den nationalen Behörden (über das RAPEX-System) gemeldet sind. Diese wöchentlichen Übersichten enthalten alle Informationen über das Produkt, die möglichen Gefahren und die Maßnahmen, die von dem jeweiligen Nationalstaat getroffen sind.
Link zu den wöchentlichen Safety Gate Berichten.
Wenn Hersteller, Händler oder andere Marktteilnehmer ein gefährliches Produkt melden möchten?
Hierfür steht ein Meldeformular zur Verfügung, dass auch in deutscher Sprache verfügbar ist.
Für das Ausfüllen und das Hochladen des Formulars gibt es eine Anleitung in englischer Sprache.
Hinweis: für das Jahr 2022 gibt es europaweit 2225 Meldungen und 1975 Meldungen für das Jahr 2021.
Das ICSMS System
Das ist ein internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten. Das System ist einmal für den Informationsaustausch zwischen den Behörden gedacht (geschlossene Bereich) wie z. B. Produktinformationen, Prüfergebnisse, behördliche Maßnahmen sowie für Informationen für Hersteller und Verbraucher (öffentlicher Bereich) wie z. B. amtliche Informationen zu gefährlichen Produkten, freiwillige oder behördlich angeordnete Rückrufe, Hinweise über gemeinsame Vereinbarungen gem. Art. 9 der EU-Marktüberwachungsverordnung .
Über das ICSMS-System hat der Verbraucher auch die Möglichkeit, ein unsicheres Produkt an die entsprechende Behörde zu melden (siehe auch nächster Absatz).
Link zum ICSMS-System
Meldungen von Verbraucher über das ICSMS-System
Der Verbraucher hat auch die Möglichkeit die Produkte, bei denen eine gefährliche Situation entstanden ist, den zuständigen Behörden anzuzeigen. Dazu kann er online ein Formular ausfüllen und direkt an die zuständige Behörde melden. Dazu ist die PLZ des Verbrauchers anzugeben (damit die lokale Marktüberwachungsbehörde ermittelt wird) sowie die Rechtsvorschrift bzw. die Art des gefährlichen Produkts.
Dann gelangt man zu der zuständigen Überwachungsbehörde, bei der die Meldung dann über ein Online-Formular durchgeführt werden kann.
Datenbank der BAuA über gefährliche Produkte
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht gemäß Marktüberwachungsgesetz (MüG) in ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte“ ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland u.a. durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.
Sie finden in dieser Datenbank beispielsweise einen deutschsprachigen Auszug aus den wöchentlichen RAPEX-Meldungen der EU-Kommission. Bitte beachten Sie, dass hier nur die von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten gemeldeten technischen Produkte, die auf dem deutschen Markt aufgefunden wurden bzw. in Deutschland hergestellt wurden und ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Benutzer aufweisen, gelistet sind.
Weiterführende Informationen:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1459 hinsichtlich Registrierung der Onlineanbieter auf dem Safety Gate Portal.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2639 hinsichtlich der Rollen und Aufgaben der zentralen nationalen Kontaktstellen des Schnellwarnsystems Safety Gate
Zum Meldeformular für die Meldung eines unsicheren Produkts an die zuständige Behörde
Leitlinien zum RAPEX-Meldesystem
Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem – Safety Gate – Reaktionsmöglichkeiten für betroffene Wirtschaftsakteure; Infobroschüre der BAuA, 2021
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