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Das Ziel der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 ist nicht die Sicherheit von Produkten zu definieren, sondern sie soll sicherstellen, dass zuverlässige Informationen über deren jeweilige Leistung vorhanden sind. Die Bauprodukteverordnung legt Basisanforderungen fest für harmonisierte technische Spezifikationen (Normen, ) anhand derer die Leistung der Bauprodukte bewertet werden. Um unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der klimatischen, geologischen, geografischen und anderen Unterschieden in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen zu können, enthalten die harmonisierte technische Spezifikationen Leistungsstufen, Klassifizierungen, denen die Produkte in den einzelnen Mitgliedstaaten genügen müssen.
Systeme zur Bewertung
Um präzise und zuverlässige Leistungserklärungen zu gewährleisten, wird anhand geeigneter Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit die Leistung das Bauprodukt bewertet und auch die Herstellung im Werk kontrolliert. Die EU-Kommission legt nach festgelegten Kriterien fest, welches System für welches Produkt bzw. Produktgruppe anzuwenden ist damit dies in den harmonisierten technischen Spezifikationen berücksichtigt bzw. angegeben werden kann.
Kleinstunternehmen können vereinfachte Verfahren der Typprüfung nutzen. Hersteller können bei der Leistungserklärung bereits vorliegende Prüfergebnisse anderer Produkte (teilweise) nutzen.
Die EU-Bauprodukteverordnung sieht insgesamt 6 System vor. Außer bei System 4, wird jeweils eine Drittstelle in unterschiedlicher Weise in die Bewertung und Überprüfung eingebunden (siehe untenstehende Übersicht).
Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit die Leistung
Anzahl der Systeme: 6
Mitwirkung einer notifizierten Stelle: ja, außer bei System 4
Anbringung der CE-Kennzeichnung: ja
Anbringung einer Kenn-Nr. der notifizierten Stelle: ja, wenn die notifizierte Stelle beteiligt ist
Übersicht über die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:
Hinweis: Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2769 zur Änderung der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 wurde das neue System 3+ eingeführt und gilt ab 17.11.2024. Das Bewertungssystem zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit soll für Wesentliche Merkmale gelten, die die ökologische Nachhaltigkeit betreffen und gilt nicht Produkte die ohne Prüfung oder Berechnung ein bestimmtes Leistungsniveau oder eine bestimmte Leistungsklasse erreichen.
Weiterführende Informationen
Harmonisierte Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Deligierte Verordnung (EU) Nr. 568/2014 zur Änderung des Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Delegierte Verordnung (EU) 2024/2769 zur Änderung des Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 (gilt ab 17.11.2024)
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