Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Maschinenrichtlinie: vorhersehbare Fehlanwendung

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Maschinenrichtlinie -vorhersehbare Fehlanwendung Die Maschinenrichtlinie sieht vor, die vernünftigerweise vorhersehbare Fahlanwendung bei der Konstruktion zu berücksichtigen. Der Hersteller bei der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG  die Grenzen der Maschine unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung und  die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ festzulegen und bei der Konstruktion zu berücksichtigen. Auch in

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