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Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Formaldehyd gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert.
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission neu festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat den zulässigen Grenzwert für den gefährlichen Stoff Formalehyd durch die Veröffentlichung der Richtlinie (EU) 2019/1929 neu festgelegt.
Stoff: Formaldehyd
Formaldehyd ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) eingestuft. Dieser Soff wird verwendet bei der Herstellung von Materialien für Spielzeug wie z. B. Kunstharzpressholz (Spanplatten, OSB, MDF, HDF), Leder, Textilmaterialien und polymere Materialen oder auch als Konservierungsstoff in wasserbasierenden Materialien für Spielzeug (Seifenblasen, Farben von Filzstiften).
Kinder sind eine besonders anfällige Verbrauchergruppe und bedürfen daher eines besonders hohen Schutzniveaus . In Anbetracht der neuen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse hat sich die EU-Kommision entschlossen die Grenzwerte neu festzulegen.
Der neue Grenzwert wurden durch die Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG jetzt verbindlich. Die neuen Bestimmungen sind ab 21. Mai 2021 anzuwenden.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften über Spielzeug
Richtlinie (EU) 2019/1929 zur Änderung des Anhang C der Richtlinie 2009/48/EG (hinsichtlich des Stoffes Formaldehyd)
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