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Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Blei gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert.
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Blei nochmals erheblich reduziert.
In der Richtlinie 2009/48/EG werden Migrationsgrenzwerte für mehrere chemische Elemente, darunter Blei, für trockenes, flüssiges und abgeschabtes Material in Spielzeug oder Bestandteilen von Spielzeug festgelegt. Diese Grenzwerte betragen bei Blei für das jeweilige Spielzeugmaterial 13,5 mg/kg, 3,4 mg/kg und 160 mg/kg.
Die entsprechenden neuen Grenzwerte liegen jetzt bei 2,0 mg/kg, 0,5 mg/kg und 23 mg/kg.
Die neuen Bestimmungen sind ab 28. Oktober 2018 anzuwenden.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften über Spielzeug
Richtlinie EU 2017/738 zur Änderung des Anhang II Teil III Nr. 13 der Richtlinie 2009/48/EG
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