Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten EU-ImportKonformitätsbewertung Bei einem EU-Import muss der Einführer sicherstellen, dass der Hersteller das Verfahren zur Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Hersteller haben bei bestimmten Produkten im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens notifizierte Stellen mitwirken zu lassen. Für diese Konformitätsbewertungsstellen gibt es nach EU-Recht klare Vorstellungen über die Anforderungen und Pflichten, die für diese Stellen gelten. Doch wie funktioniertDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: Konformitätsbewertungsverfahren, New Legislative Framework
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