Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor
Für Luftheizungsprodukte und Gebläsekonvektoren sind Energieeffizienz und Stickoxidemissionen primäre Ökodesign-Anforderungen.
Auf energieverbrauchsrelevante Produkte wie Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie. Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG werden für die genannten energieverbrauchsrelevanten Produkte besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt, damit der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert wird. Im Rahmen einer vorbereitenden Studie wurde festgestellt, dass der Energieverbrauch und die Stickoxidemissionen durch entsprechende konstruktive Maßnahmen gesenkt werden kann.
Ökodesign-Anforderungen für Produkte zur Anwendung von Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren
- Produktgruppe
• Kühlungsprodukten und Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur mit einer Nennkühlleistung von bis zu 2 MW
• Luftheizungsprodukten mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 1 MW
• Gebläsekonvektoren - Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EU) Nr. 2016/2281 - Anzuwenden ab 01. Januar 2018 (1. Stufe)
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Energieverbrauch und Stickoxidemissionen - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
– CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
– Leistungsschild
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten. - Mitzuliefernde Unterlagen
– EU-Konformitätserklärung
– Produktinformationen - Harmonisierte Normen
Mess- und Berechnungsmethoden - Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen. - Anwendung der Ökodesignanforderungen:
1. Stufe (ab 01. Januar 2018)
a) Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Luftheizungsprodukten gemäß Anhang II Tabelle 1 dieser Verordnung
b) Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Kühlungsprodukten gemäß Anhang II Tabelle 3 dieser Verordnung
c) Jahresarbeitszahl (SEPR) von Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur gemäß Anhang II Tabelle 5 dieser Verordnung
d) Stickoxidemissionen von Luftheizungsgeräten, Wärmepumpen, Komfortkühlern und Raumklimagerätengemäß Anhang II Tabelle 7 dieser Verordnung (ab 26. September 2018)
e) Bereitstellung von Produktinformationen in den technischen Unterlagen und frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller.
2. Stufe (ab 01. Januar 2021)
a) Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Luftheizungsprodukten gemäß Anhang II Tabelle 2 dieser Verordnung
b) Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Kühlungsprodukten gemäß Anhang II Tabelle 4 dieser Verordnung
c) Jahresarbeitszahl (SEPR) von Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur gemäß Anhang II Tabelle 6 dieser Verordnung
d) Stickoxidemissionen von Luftheizungsgeräten, Wärmepumpen, Komfortkühlern und Raumklimagerätengemäß Anhang II Tabelle 8 dieser Verordnung.
Weitergehende Informationen
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.