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Auf Ökodesign Produkte wie Monitore und Fernseher entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Stromverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und herstellerneutraler Technologien erreicht, die zu einer Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.
Inhalt der Ökodesign Verordnung über Monitore und Fernseher:
- Produktgruppe
Elektronische Displays (Fernsehgeräte, Monitore und digitale Signage-Displays) - Von der Verordnung ausgeschlossen:
a) elektronische Displays mit einer Bildschirmfläche bis höchstens 100 Quadratzentimeter,
b) Projektoren,
c) All-in-One-Videokonferenzsysteme,
d) medizinische Displays,
e) VR-Brillen (für virtuelle Realität),
f) Displays, die in die in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a und Absatz 4 der Richtlinie 2012/19/EU genannten Produkte integriert oder zu integrieren sind,
g) Displays, bei denen es sich um Bauteile oder Baugruppen von Produkten handelt, die unter die gemäß der Richtlinie 2009/125/EG erlassenen Durchführungsvorschriften fallen. - Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EU) 2019/2021; Berichtigung 1 vom 22.02.2021; Änderung 1 vom 26.2.2021 - Anzuwenden ab 01. März 2021
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Energieverbrauch während der Betriebsphase sowie Materialeffizienz - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
– CE-Kennzeichung (auf dem Produkt, falls nicht möglich, auf der Verpackung und den Begleitdokumenten)
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten.
– Energieetikette (Skala A bis D) gem. der allg. Energieverbrauchs-kennzeichnungsrahmen-Verordnung (EU) 2017/1367)sowie der spezifischen delegierten Verordnung (EU) 2019/2013 mit Berichtigung 1 vom 11.02.2021 - Mitzuliefernde Unterlagen
– EU-Konformitätserklärung - Harmonisierte Normen
werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht - Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen.
Zeitplan der Ökodesign Anforderungen über Monitore und Fernseher
- 1. Stufe (ab 1. März 2021)
- Energieeffizienzanforderungen im Einzustand
- funktionelle Anforderungen
- Anforderungen an den Aus-Zustand, Standby und vernetzten Bereitschaftsbetrieb
- Materialeffizienzanforderungen (Auslegung für Demontage, Recycling und Verwertung, Kennzeichnung von Kunststoffkomponenten, Auslegung für Reparatur und Wiederverwertung)
- Anforderungen an die Verfügbarkeit von Informationen
- Fernbedienungen und externe Netzteile müssen als Ersatzteil für Endverbraucher für mind. 7 Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars des Modells verfügbar sein.
- 2. Stufe (ab 1.März 2023)
- verschärfte Energieeffizienzanforderungen im Einzustand
Weiterführende Informationen
– Broschüre (UBA) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
– Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
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