Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Aktuelle Informationen zur Ökodesign-Richtlinie
Ökodesign für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets

Die Ökodesignverordnung für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets und die delegierte Verordnung zur Energiekennzeichnungs (Ökodesign-Label) wurde durch die EU-Kommission hat im Rahmen ihres EU-Aktionsplanes für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht.

Beide Verordnungen wurden am 31.8.2023 durch die EU-Kommission veröffentlicht:

Die Ökodesignverordnungen für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets gelten ab den 20. Juni 2025.

A. Ökodesignanforderungen für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets

Die Ökodesignverordnung für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets stellt sicher, dass diese Produkte energieeffizient, ressourceneffizient und nachhaltig gestaltet werden durch:

  • Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit und Reparierbarkeit erhöhen
  • die Zuverlässigkeit, einschließlich der Widerstandsfähigkeit gegen unbeabsichtigtes Fallenlassen, der Kratzfestigkeit, des Schutzes vor Staub und Wasser verbessern,
  • für die Langlebigkeit des Akkus sorgen ,
  • die Möglichkeit der Zerlegung und Reparaturfähigkeit verbessern,
  • die Verfügbarkeit von Aktualisierungen der Betriebssystemversion, auf die Datenlöschung,
  • die Übertragung von Funktionen nach der Benutzung,
  • die Bereitstellung geeigneter Informationen für Nutzer, Reparateure und Recycler sowie auf die Informationen über die Lebensdauer des Akkus.

Die Ökodesignverordnung für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets stellen sicher, dass

  • Hersteller bzw Importeure bestimmte Ersatzteile mind. 5 Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens den Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen müssen
  • Hersteller die Energieeffizienz garantieren und die Produkte den Energie-Effizienzklassen (A bis G) zuordnen
  • eine Liste bestimmter Ersatzteile und das Verfahren für ihre Bestellung auf der frei zugänglichen Website des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten ab einem Monat nach dem Inverkehrbringen und bis zum Ende des Zeitraums, in dem diese Ersatzteile verfügbar sind, und öffentlich zugänglich
  • die Reparaturanleitungen für bestimmte Ersatzteile ab dem Datum des Inverkehrbringens und bis sieben Jahre nach dem Datum des Endes des Inverkehrbringens auf der frei zugänglichen Website des Herstellers, des Importeurs oder des Bevollmächtigten öffentlich zugänglich sein.
  • auf der Website des Herstellers oder des Importeurs das Verfahren anzgegeben wird, nach dem sich gewerbliche Werkstätten für den Zugang zu Informationen registrieren lassen können;
  • die Hersteller oder Importeure für den Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen oder für den Erhalt regelmäßiger Aktualisierungen dieser Informationen angemessene und verhältnismäßige Gebühren verlangen können. Die Registrierung als solche wird kostenlos angeboten.
  • der Inhalt der Reparatur- und Wartungsinformationen vorgegeben wird
  • die Lieferung der Ersatzteile innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung erfolgen muss;
  • die Anforderungen an bestimmte Befestigungselemente bzw. -arten und Ersatzteile in Bezug auf abnehmbar, wiederverwendbar oder bestimmte Werkzeuganforderungen fetsglegt sind; das Auswechseln muss in einer Benutzungsumgebung durchgeführt werden können; der Austauschvorgang muss von einer Person durchgeführt werden können;
  • die Geräte über eine Softwarefunktion verfügen, mit der das Gerät zurückgesetzt werden kann;
  • die Geräte über eine Softwarefunktion verfügen, die das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzten und das Adressbuch, die Textnachrichten und die Anrufliste sicher löscht;
  • eine Widerstandsfähig gegen versehentliches Fallenlassen vorhanden ist;
  • eine Kratzfestigkeit vorhanden ist;
  • eine Wiederstandsfähigkeit gegenüber Staub und Wasser vorhanden ist;
  • die Geräte mindestens 500 Zyklen bei 80 % Restkapazität erreichen; die Prüfung erfolgt unter Ladebedingungen, bei denen die Ladegeschwindigkeit durch das Batteriemanagementsystem und nicht durch die Stromlieferfähigkeit des Netzteils begrenzt wird;
  • eine optionale, vom Benutzer wählbare Ladefunktion, die den Ladevorgang automatisch beendet, wenn der Akku zu 80 % seiner vollen Kapazität geladen ist, vorhanden ist;
  • eine Energiemanagementfunktion, die standardmäßig sicherstellt, dass nach dem vollständigen Aufladen der Batterie keine weitere Ladeleistung an die Batterie geliefert wird, es sei denn, der Ladezustand fällt unter 95 % der maximalen Ladekapazität; die Nutzer müssen die Möglichkeit haben, diese Funktion zu deaktivieren, zur Verfügung steht
  • für eine bereitgestellte Sicherheits- oder Funktionsaktualisierungen für das auf einem Produktmodell installierte Betriebssystem müssen Aktualisierungen mindestens bis zum Zeitpunkt des Endes des Inverkehrbringens kostenlos zur Verfügung steht;
  • Hersteller Sicherheitsupdates für das Betriebssystem bereitstellen, das auf diesem Produktmodell zum Zeitpunkt des Endes des Inverkehrbringens installiert war, stellen sie sicher, dass diese Updates mindestens fünf Jahre lang nach dem Datum des Endes des Inverkehrbringens kostenlos verfügbar sind;
  • wenn Hersteller Funktionsaktualisierungen für das Betriebssystem bereitstellen, das zum Zeitpunkt des Endes des Inverkehrbringens auf diesem Produktmodell installiert war, stellen sie sicher, dass diese Aktualisierungen mindestens drei Jahre lang nach dem Datum des Endes des Inverkehrbringens kostenlos verfügbar sind;

Anmerkung: Batterien für Mobiltelefone und Tablets werden nicht von der zukünftigen EU-Batterievorordnung erfasst, da hier einer höheres Schutzniveau in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen durch zukünftige strengere Ökodesignanforderungen (Mindest-Ladezyklen)).

B. Ökodesignverordnung für Mobiltelefone hinsichtlich der Kennzeichnung

oekodesign-kennzeichnung-smartphons
Ökodesign-Kennzeichnungslabel für Smartphones

Die Ökodesign-Kennzeichnung wird sich an die neuen Ökodesign-Energieeffizienklassen orientieren, die bereits für Haushaltsprodukte eingeführt wurden (Klassen A-G). Zusätzliche enthält das Label Angaben zur Ressourceneffizienz wie die Batterienutzungsdauer (h), die Lebensdauer der Batterie (Anzahl der Ladezyclen), Staub/Wasser-Schutzklassen (IP…), Sturzempfindlichkeit (A bis E) sowie die Klasse der Reparaturfähigkeit (A bis E).

Hinweis: Am 31. August 2023 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets veröffentlicht worden. Diese Vorschriften gelten ab den 20. Juni 2025.


Weiterführende Informationen

EU-Verordnung (EU) 2023/1970 auf Basis der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU von Smartphones und Slate-Tablets

Die Delegierte Verordnung (EU)/2023/1969 zur Ergänzung der Energieverbrauchskennzeichnung-Verordnung (EU) 2017/1369 von Smartphones und Slate-Tablets.

Fachbeitrag „Geplante Maßnahmen zu Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz für Mobiltelefone und Tablets“

Excel-Kalkulationstabelle für die Berechnung des Reparierbarkeitsindex

Empfehlung (EU) 2023/2585 der EU-Kommission hinsichtlich der Rücknahmequote von Mobiltelefone und Tablets

Getagged als: ,

Kategorisiert als:Aktuell, Elektronische Produkte, News, Rechtsvorschriften

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Anmeldestatus

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner