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Maschinensicherheit: Sicherheitsabstände bei Annäherung von Körperteilen

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Maschinensicherheit
Sicherheitsabstände

Bei der Anordnung der Schutzeinrichtung sind insbesondere die Annäherungsgeschwindigkeit des Körpers bzw. des Körperteils zu berücksichtigen.

Die Sicherheitsnorm ISO 13855Sicherheit von Maschinen – Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen“  enthält Anforderungen von Sicherheitsabständen für Körperteile. Bei Schutzeinrichtungen an Maschinen sind Maßnahmen zu treffen z. B. das Einhalten von Sicherheitsabständen, damit nach einer Detektierung durch eine annäherende Person vor dem Erreichen der Gefahrstelle, die Maschine in einen ungefährlichen Zustand gebracht ist, z. B. Stopp einer gefahrbringenden Bewegung. Dies gilt insbesondere bei trennenden Schutzeinrichtungen. Der Sicherheitsabstand von Schutzeinrichtung zur Gefahrstelle muss so groß sein, dass die gefahrbringende Bewegung zum Stillstand gekommen ist, bevor ein Körperteil der Person die Gefahrstelle erreichen kann (siehe auch ANSI B11.19-2003).
Bei der Anordnung der Schutzeinrichtung müssen insbesondere die Annäherungsgeschwindigkeit des Körpers bzw. des Körperteils berücksichtigt sein. In dieser Norm wird davon ausgegangen, dass die Annäherung von Personen in Richtung des Gefährdungsbereichs mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen wird, d. h. 1 60 cm/s und die Annäherungsgeschwindigkeit von Oberarmen 2 00 cm/s.

Nachstehende Schutzeinrichtungen sind geeignet:

  • berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) (siehe IEC 61496-1)
  • aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOPDs), wie Lichtvorhänge und Lichtgitter; siehe IEC 61496-2 
  • aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen, die auf diffuse Reflexion ansprechen und einen oder mehrere zweidimensional spezifizierte Erfassungsbereiche haben (AOPDDR-2D) und dreidimensionale (AOPDDR-3D) wie Laserscanner; siehe IEC 61496-3 
  • Schutzeinrichtungen mit Sichtkontakt (VBPDPP); siehe IEC/TS 61496-4-2
  • blickgeschützte Schutzeinrichtungen (VBPDST); siehe IEC/TS 61496-4-3 
  • druckempfindliche Matten und Böden; siehe ISO 13856-1 beschriebe
  • Zweihandbediengeräte; siehe ISO 13851
  • verriegelte trennende Schutzeinrichtungen ohne Zuhaltung bzw. ineinandergreifende Schutzeinrichtungen; (siehe ISO 14119).

Nachstehende Aspekte sind in der Norm nicht berücksicht bzw. nicht behandelt:

  • Risiken, die durch durch Emissionen (zum Beispiel Herausschleudern von festen oder flüssigen Stoffen, Strahlung, Lichtbögen, Hitze, Lärm, Dämpfe, Gase)
  • Andere Arten der Annäherung, zum Beispiel Laufen, Springen oder Fallen
  • (Zweihandbedienungen), die manuell und ohne Verwendung von Werkzeugen näher an den Gefahrenbereich herangeführt sind als der Trennungsabstand
  • Schutzeinrichtungen, die die Anwesenheit von Personen in einem Bereich erkennen, der bereits durch eine trennende Schutzeinrichtung oder eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung abgesichert ist
  • Risiken, die sich aus dem Versagen mechanischer Maschinenteile oder aus der Schwerkraft ergeben

Anmerkung zur ISO 13855:2023 gegenüber ISO 13855:2010:

  • Dokument redaktionell überarbeitet;
  • Bilder überarbeitet;
  • Berechnungsgrundlagen und Formeln überprüft;
  • Anhang mit Übersicht der verwendeten physikalischen Größen angefügt.

Weiterführende Informationen:

Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


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