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Maschinensicherheit: Schutzscheiben als trennende Schutzeinrichtung

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Maschinensicherheit Schutzscheiben als trennende Schutzeinrichtung

Trennende Schutzeinrichtungen an Werkzeugmaschinen werden häufig als Schutzscheibe ausgeführt, damit bei laufender Maschine der Bearbeitungsprozess beobachtet werden kann.
Als Werkstoff kommt in der Regel das transparente und bewährte Polycarbonat in Frage. Bei ausreichender Dimensionierung können sie als ausreichenden Schutzeinrichtung im Sinne der Maschinenrichtlinie ausgeführt werden.  Ihre Aufgabe als Schutzeinrichtung ist

  • die Verhinderung des Zugriffs von außen auf Gefahrstellen
  • die Zurückhaltung von Spänen, Bruchstücke und herausspritzende Kühlstoffe

während des Betriebes.

In der Regel enthalten die einschlägigen harmonisierten Produktnormen z. B. EN ISO 23125 für Drehmaschinen ausreichende Dimensionierungsregeln z. B. die erforderliche Dicke  für diese Schutzscheiben.

Ein wichtiger Sicherheitsaspekt ist die Versprödung des Polycarbonats unter Einfluss von Kühlschmierstoffen und ungeeigneter Reinigungsmittel und Chemikalien. Durch diese Versprödung kann eine signifikante Verringerung der Rückhaltefähigkeit bedeuten. Der Hersteller hat hierzu ausreichende Informationen anzugeben z. B. in der Betriebsanleitung und/oder durch andere Sicherheitshinweise.

Ein Informationsblatt Nr. 40 der DGUV enthält umfassende Informationen zur Auswahl, Versprödung, Restgefahren der Bediener und die Problem bei Altmaschinen.

Weiterführende Informationen

Quelle: Informationsblatt Nr. 40 der DGUV (Fachbereich Holz und Metall)

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