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Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

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Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie
Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie

Harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG konkretisieren die wesentlichen Anforderungen. Als harmonisierte Norm zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG werden die europäischen Normen/Spezifikationen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht.erfüllen.

Konformitätsvermutung

Bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und des Anhangs II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

Veröffentlichung

Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist,  ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.

Anwendung der harmonisierte Normen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Spielzeuge durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die wesentlichen Anforderungen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllen. Ob eine harmonisierte Norm überhaupt, vollständig oder nur zum Teil angewendet wird, davon abhängig ist die Auswahl des anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahrens.

Nachstehend die letzten Veröffentlichungen der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU:

Datum der VeröffentlichungQuelle der VeröffentlichungAnmerkungen
23.07.2019Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1254
16.10.2019Durchführungsbeschluss
(EU) 2019/1728

(Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1254)
31.05.2021Durchführungsbeschluss
(EU) 2021/867

(Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1728)
16.11.2021Durchführungsbeschluss
(EU) 2021/1992
(Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/867)
05.04.2023Durchführungsbeschluss
(EU) 2023/740
(Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1992)
Gesamtliste1 

1Die Gesamtliste ist eine Zusammenfassung der offiziellen Fundstellen der EU-Kommision und wird von der EU-Kommssion nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Obwohl sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung regelmäßig aktualisiert wird und korrekt ist, können Fehler auftreten und es kann vorkommen, dass die Zusammenfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vollständig ist. Die Zusammenfassung als solche entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.


Weiterführende Informationen:

Rechtsvorschriften zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Konformitätsbewertungsverfahren zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

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