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Bauprodukte: Europäischer Gerichtshof verbietet zusätzliche deutsche Zertifizierungen

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BauprodukteverordnungDie Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs.

Dies wurde durch den Europäischen Gerichtshof am 16/10/2014 bestätigt. Ein solches Ergebnis ist ein wichtiger Schritt nach vorne für die Konsolidierung des Binnenmarktes für Bauprodukte. Die Dienststellen der Kommission werden eng mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten müssen, um die Bedürfnisse, die durch das Urteil des Gerichtshofs entstanden sind, wirksam anzugehen.

Unter der neuen Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011/EU sind die Mitgliedstaaten befugt, zwar Leistungsanforderungen für Bauprodukte festzulegen, aber nur unter der Bedingung, dass die Mitgliedstaaten nicht den freien Verkehr von CE-gekennzeichneten Produkten behindern.

Harmonisierte europäische Normen enthalten die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale und bezwecken den Abbau von technischen Handelshemmnissen für Bauprodukte. Wenn die einzelne Mitgliedstaaten verlangen, dass die von einer harmonisierten Norm erfassten Produkte zusätzliche Tests unterzogen werden sollen, trotz CE-Kennzeichnung, schaffen sie Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt.

Bevor die Kommission beschlossen hat, Deutschland vor dem Gerichtshof zu verklagen, waren ein umfangreicher Austausch von Informationen zwischen der Kommission und Deutschland vorausgegangen, und stellten dabei fest, dass deutsche Behörden das Ü-Zeichen für bestimmte Bauprodukte forderten und auf die Verwendung des nationalen Systems der Bauregellisten setzten,.

Das nationale System fordert für Bauprodukte, auch die bereits die CE-Kennzeichnung tragen, zusätzliche Tests und nationalen Zulassungen, bevor sie in Deutschland vermarktet werden. Die Kommission hatte zahlreiche Beschwerden von Herstellern und Importeuren von Bauprodukten, die Schwierigkeiten haben, ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu verkaufen, erhalten. Diese Fälle konzentrierten sich auf Bauprodukte die durch bestimmte harmonisierten europäischen Normen abgedeckt wurden (insbesondere Türen, Tore und Wärmedämmprodukte ).

Das Urteil der Gerichtshof wird das gesamte deutsche System der Bauregellisten beeinflussen.

Quelle: Presseinformation vom 21. Oktober 2014 der EU-Kommission

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