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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde durch die Richtlinie 2009/127/EG hinsichtlich Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden geändert.
Die Ergänzung der Maschinenrichtlinie hinsichtlich dieser Maschinengattung (Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden) basiert auf den „Europäischen Aktionsrahmens für den nachhaltigen Pflanzenschutz“, die u. a. die Minimierung der mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Gefahren und Risken für die Gesundheit und die Umwelt vorsieht.
Welche Maschinen sind von dieser Änderung betroffen?
Der Anwendungsbereich bezieht sich nur auf die Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden, die speziell zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt sind. Zu den Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden gehören
- selbstfahrende,
- gezogene,
- auf einem Fahrzeug an gebrachte,
- aufgesattelte und
- in Luftfahrzeugen angebrachte
- sowie ortsfeste Maschinen, die zur Anwendung von Pestiziden sowohl für den gewerblichen als auch den nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.
- Außerdem gehören dazu tragbare Maschinen und handgehaltene Maschinen, die jeweils motorisch oder durch menschliche Kraft angetrieben werden und mit einer Druckkammer ausgestattet sind.
Änderung der Maschinenrichtlinie:
In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurden folgende Änderungen aufgenommen:
- Ergänzungen im sogenannten verfügenden Teile hinsichtlich Umweltschutzanforderungen für Pestizidausbringungsmaschinen
- Ergänzungen im Anhang I Kapitel 2 „Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an bestimmter Maschinengattungen“ insbesondere Abschnitt “ 2.4 Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden“
Umsetzung in nationales Recht
Die Umsetzung der Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in nationales Recht erfolgt durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften zur Maschinenrichtlinie
Originaltext der Änderungs-Richtlinie 2009/127/EG
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