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Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für Phenol

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spielzeugrichtlinie
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Für Spielzeug gilt jetzt ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Phenol. Anhang II der Spielzeugrichtlinie ist geändert. 

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug  die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Damit Kinder besonders gut vor Risiken geschützt sind, die von chemischen Stoffen in Spielzeug ausgehen, sind in der Richtlinie 2009/48/EG bestimmte Grenzwerte in Bezug auf chemische Stoffe festgelegt. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Phenol durch die Veröffentlichung einer EU-Richtlinie festgelegt.

Strengerer Grenzwert für den Stoff:  Phenol (CAS-Nummer 108-95-2)

Die Europäische Kommission hatte die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug eingesetzt, um sich bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen und politischen Initiativen im Bereich der Spielzeugsicherheit beraten zu lassen. Die Untergruppe „Chemikalien“ hatte die Aufgabe, solche Beratung im Hinblick auf chemische Stoffe zu leisten, die möglicherweise in Spielzeug verwendet sind.


Phenol i
st möglicherweise verwendet:

  • bei der Herstellung von Kunstharzpressholz
  • durch Abbau phenolischer Antioxidantien in Polymeren
  • bei Emissionen von Spielkonsolen
  • Tunneln für Kinder
  • Verpackungsfolie
  • in Badespielzeug und anderem aufblasbaren Spielzeug
  • als Konservierungsmittel in flüssigem Spielzeug auf Wasserbasis (z. B. Seifenblasenartikeln)
  • in Flüssigtinten auf Wasserbasis (z. B. in Filzmarkerstiften)


Die neuen Grenzwerte werden durch die Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG jetzt verbindlich.

Die neuen Bestimmungen sind ab 4. November 2018 anzuwenden.


Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften über Spielzeug

Richtlinie (EU) 2017/774 zur Änderung des Anhang C der Richtlinie 2009/48/EG (hinsichtlich des Stoffes Phenol)


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