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Ein strengerer Grenzwert für den gefährlichen Stoff Aluminium gilt jetzt für Spielzeuge. Anhang II der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde geändert.
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen. Die Grenzwerte chemischer Substanzen können durch ergänzende Bestimmungen durch die EU-Kommission festgelegt werden. Davon hat die EU-Kommission jetzt Gebrauch gemacht und hat die zulässigen Grenzwerte für Aluminium nochmals erheblich reduziert.
In der Richtlinie 2009/48/EG werden Migrationsgrenzwerte für mehrere chemische Elemente, darunter Aluminium.
Derzeit betragen die Grenzwerte
- 5625 mg/kg für trockenes, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien.
- 1406 mg/kg in flüssigen oder haftenden Spielzeugmaterialien
- 70 000 mg/kg in abgeschabten Spielzeugmaterialien.
Die entsprechenden neuen Grenzwerte
- 2250 mg/kg für trockenes, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien.
- 560 mg/kg in flüssigen oder haftenden Spielzeugmaterialien
- 28130 mg/kg in abgeschabten Spielzeugmaterialien.
Die neuen Bestimmungen sind ab 20. Mai 2021 anzuwenden.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften über Spielzeug
Richtlinie EU 2019/1922 zur Änderung des Anhang II Teil III Nr. 13 der Richtlinie 2009/48/EG
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