Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Ökodesign: Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Ökodesign
Raumklimageräte
Komfortventilatoren

Auf Ökodesign Produkte wie Raumklimageräte und Komfortventilatoren entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG sind für energieverbrauchsrelevante Produkte z. B. die einen hohen Stromverbrauch haben, besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt. Damit ist der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert. Im Rahmen einer vorbereitenden Studie wurde festgestellt, dass die wesentlichen Umweltaspekte der Energieverbrauch im Betrieb und der Schallleistungspegel ist. Über verwendete Kältemittel sind keine spezifischen Anforderungen festgelegt, jedoch ist bei den Ökodesignanforderungen ein Bonus vorgeschlagen, der zu geringeren Mindest­anforderungen an die Energieeffizienz von Geräten führt, wenn man Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial ver­wendet.

Inhalt der Ökodesign Verordnung über Raumklimageräte und Komfortventilatoren

  1. Produktgruppe
    • netzbetriebene Raumklimageräte mit einer Nennleistung von max. 12 kW und
    • Komfortventilatoren (Gerät, das hauptsächlich zur Erzeugung eines Luftstroms um oder auf Körperteile für den persönlichen Kühlkomfort ausgelegt ist, einschließlich Komfortventilatoren, die zusätzliche Funktionen wie Beleuch­tung aufweisen können) mit einer elektr. Ventilatorleistungsaufnahme von max. 125 W
    • Von der Verordnung ausgeschlossen:
      •  Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden
      •  Raumklimageräte, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwenden.
  2. Durchführungsmaßnahme
    Verordnung (EG) Nr. 206/2012
  3. Anzuwenden ab 01. Januar 2013 (1. Stufe)
  4. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  5. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch während des Betriebs und der Schalleistungspegel
  6. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  7. Kennzeichnung
    • Name und Adresse des Herstellers (Bevollmächtigten bzw. Importeur, falls der Hersteller nicht im EWR ansässig ist)
    • CE-Kennzeichnung auf dem Produkt
      (falls nicht möglich, auf der Verpackung und den begleitenden Dokumenten)
    • Kennzeichnungen zur eindeutigen Identifizierung des Produkts z. B. ID-Nr.,
      Anmerkung:
      Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
      .
    • Kennzeichnung durch Verordnung  zur Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU) Nr.  626/2011
  8. Mitzuliefernde Unterlagen
    • EU-Konformitätserklärung
    • Produktinformationen gemäß der Durchführungsmaßnahme
      • in den technischen Unterlagen zum Produkt
      • auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller
  9. Harmonisierte Normen
    1. Veröffentlichung der Fundstellen und Berechnungsverfahren
    2. Veröffentlichung der Fundstellen harmonisierter Normen
    3. Veröffentlichung der Fundstellen harmonisierter Normen
  10. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    nicht vorgesehen

Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen für Raumklimageräte und Komfortventilatoren

  • 1. Stufe (ab 1. Januar 2013)
    • Anforderungen an die Mindest-Energieeffizienz (Raumklimageräte)
    • Anforderungen an den Schallleistungspegel (Raumklimageräte)
    • Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand (Raumklimageräte und Komfortventilatoren)
    • Bereitstellung von Produktinformationen (Raumklimageräte und Komfortventilatoren)
  • 2. Stufe (ab 1. Januar 2014)
    • Weitere (höhere) Anforderungen and Mindest-Energieeffizienz (Raumklimageräte)
    • Weitere Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand (Raumklimageräte und Komfortventilatoren)

Weiterführende Informationen

Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Verordnung  zur Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU) Nr.  626/2011
– Änderung 1 Verordnung (EU) 2017/254
– Änderung 2 durch Verordnung (EU) 2020/1059
– Änderung 3 durch Verordnung (EU) 2023/2048

Publikation des UBA über die Erarbeitung von Kriterien für die Vergabe des Blauen Engels von Raumklimageräten 


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