Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor
Auf Ökodesign Produkte wie Raumklimageräte und Komfortventilatoren entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG sind für energieverbrauchsrelevante Produkte z. B. die einen hohen Stromverbrauch haben, besondere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt. Damit ist der Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das notwendige Maß reduziert. Im Rahmen einer vorbereitenden Studie wurde festgestellt, dass die wesentlichen Umweltaspekte der Energieverbrauch im Betrieb und der Schallleistungspegel ist. Über verwendete Kältemittel sind keine spezifischen Anforderungen festgelegt, jedoch ist bei den Ökodesignanforderungen ein Bonus vorgeschlagen, der zu geringeren Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Geräten führt, wenn man Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial verwendet.
Inhalt der Ökodesign Verordnung über Raumklimageräte und Komfortventilatoren
- Produktgruppe
- netzbetriebene Raumklimageräte mit einer Nennleistung von max. 12 kW und
- Komfortventilatoren (Gerät, das hauptsächlich zur Erzeugung eines Luftstroms um oder auf Körperteile für den persönlichen Kühlkomfort ausgelegt ist, einschließlich Komfortventilatoren, die zusätzliche Funktionen wie Beleuchtung aufweisen können) mit einer elektr. Ventilatorleistungsaufnahme von max. 125 W
- Von der Verordnung ausgeschlossen:
• Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden
• Raumklimageräte, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwenden.
- Durchführungsmaßnahme
Verordnung (EG) Nr. 206/2012 - Anzuwenden ab 01. Januar 2013 (1. Stufe)
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Energieverbrauch während des Betriebs und der Schalleistungspegel - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
- Name und Adresse des Herstellers (Bevollmächtigten bzw. Importeur, falls der Hersteller nicht im EWR ansässig ist)
- CE-Kennzeichnung auf dem Produkt
(falls nicht möglich, auf der Verpackung und den begleitenden Dokumenten) - Kennzeichnungen zur eindeutigen Identifizierung des Produkts z. B. ID-Nr.,
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten. - Kennzeichnung durch Verordnung zur Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU) Nr. 626/2011
- Mitzuliefernde Unterlagen
- EU-Konformitätserklärung
- Produktinformationen gemäß der Durchführungsmaßnahme
- in den technischen Unterlagen zum Produkt
- auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller
- Harmonisierte Normen
1. Veröffentlichung der Fundstellen und Berechnungsverfahren
2. Veröffentlichung der Fundstellen harmonisierter Normen
3. Veröffentlichung der Fundstellen harmonisierter Normen - Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
nicht vorgesehen
Anwendungszeitplan der Ökodesign Anforderungen für Raumklimageräte und Komfortventilatoren
- 1. Stufe (ab 1. Januar 2013)
- Anforderungen an die Mindest-Energieeffizienz (Raumklimageräte)
- Anforderungen an den Schallleistungspegel (Raumklimageräte)
- Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand (Raumklimageräte und Komfortventilatoren)
- Bereitstellung von Produktinformationen (Raumklimageräte und Komfortventilatoren)
- 2. Stufe (ab 1. Januar 2014)
- Weitere (höhere) Anforderungen and Mindest-Energieeffizienz (Raumklimageräte)
- Weitere Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Bereitschaftszustand (Raumklimageräte und Komfortventilatoren)
Weiterführende Informationen
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Verordnung zur Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU) Nr. 626/2011
– Änderung 1 Verordnung (EU) 2017/254
– Änderung 2 durch Verordnung (EU) 2020/1059
– Änderung 3 durch Verordnung (EU) 2023/2048
Publikation des UBA über die Erarbeitung von Kriterien für die Vergabe des Blauen Engels von Raumklimageräten
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.