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Auf Ökodesign Produkte wie gewerbliche Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster, Verflüssigungssätze und Prozesskühler entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie.
Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Energieverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und herstellerneutraler Technologien erreicht, die zu einer Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.
- Produktgruppe
Gewerblichen Kühllagerschränken, Schnellkühlern/-frostern, Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern - Durchführungsmaßnahme Verordnung (EU) Nr. 2015/1095
Berichtigung (EU-Amtsblatt L 183 vom 8.7.2016) - Anzuwenden ab 01. Juli 2016 (1. Stufe)
- Umsetzung in nationales Recht
Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft. - Primärer Umweltaspekt
Der Energieverbrauch während der Nutzungsphase - Konformitätsbewertungsverfahren
Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: Managementsystem z. B. nach harm. Normen oder EMAS - Kennzeichnung
- CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
- Energieeffizienz-Etikett gem. der Verordnung (EU) Nr. 2015/1094) und Änderung1
- Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten.
- Mitzuliefernde Unterlagen
- EU-Konformitätserklärung
- Produktinformationen müssen für Installateure und Endnutzer verfügbar sein in den technischen Unterlagen und auf frei zugänglichen Websites von Herstellern, Bevollmächtigten und Einführern
- Harmonisierte Normen
Mitteilung vom 20.2.2017 und Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1589 vom 6.6.2024 - Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
Nicht vorgesehen.
Zeitplan der Ökodesign-Anforderungen für gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellfroster
- 1. Stufe (ab 1. Juli 2016)
- Gewerbliche Kühllagerschränke: Anforderungen an die Mindestenergieeffizenz; Anforderungen an die Produktinformationen gemäß Anhang II;
- Verflüssigungssätze: Anforderungen an die Mindestenergieeffizenz; Anforderungen an die Produktinformationen gemäß Anhang V;
- Prozesskühler: Anforderungen an die Jahresarbeitszahl; Anforderungen an die Produktinformationen gemäß Anhang VII;
- 2. Stufe (ab 1. Januar 2018)
- Gewerbliche Kühllagerschränke: Erhöhte Anforderungen an die Mindestenergieeffizenz;
- Verflüssigungssätze: Erhöhte Anforderungen an die Mindestenergieeffizenz;
- Prozesskühler: Erhöhte Anforderungen an die Jahresarbeitszahl;
- 3. Stufe (ab 1. Januar 2019)
- Gewerbliche Kühllagerschränke: Erhöhte Anforderungen an die Mindestenergieeffizenz
Weiterführende Informationen
– Broschüre (UBA) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
– Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
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