Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 4 Monaten Begriff HerstellerHarmonisierungsrichtlinien Der Hersteller ist derjenige, der die Verantwortung für Entwurf und Herstellung des Produktes trägt, das er in seinem Namen in Verkehr bringt. Der Begriff „Hersteller“ ist in den meisten Europäischen Harmonisierungsrichtlinien nicht definiert. In den Musterbestimmungen gem. Anhang I des „Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen ParlamentsUm alle Inhalte vollständig zu sehen, müssen Sie sich registrieren. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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