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Gemäß der Maschinenrichtlinie Anhang I Nr. 1.2.4.3 muss jede Maschine mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlseinrichtungen ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.
Ausnahmen gibt es lediglich für
- Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;
- handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.
Konstruktive Anforderungen an Not-Halt-Befehlseinrichtungen gemäß Maschinenrichtlinie
Hierzu gibt es in der Maschinenrichtlinie in Anhang I spezielle Anforderungen:
- Sie müssen deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;
- den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken entstehen;
- erforderlichenfalls müssen sie bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder ihre Auslösung zulassen.
- Wenn das NOT-HALT-Befehlsgerät nach Auslösung eines Haltbefehls nicht mehr betätigt wird, muss dieser Befehl durch die Blockierung des NOT-HALT-Befehlsgeräts bis zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es darf nicht möglich sein, das Gerät zu blockieren, ohne dass dieses einen Haltbefehl auslöst; das Gerät darf nur durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch die Freigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.
- Die NOT-HALT-Funktion muss unabhängig von der Betriebsart jederzeit verfügbar und betriebsbereit sein.
- NOT-HALT-Befehlsgeräte müssen andere Schutzmaßnahmen ergänzen, aber dürfen nicht an deren Stelle treten.
Es gibt verschiedene Ausführungen solcher Not-Halt-Befehlseinrichtungen z. B. mit besonderen Schutz einer unbeabsichtigten Betätigung, oder Trenneinrichtungen mit Not-Halt-Befehl-Funktion.
Eine Info-Schrift MD WG 2010-03 EN rev.2, der „Maschinen Arbeitsgruppe“ informiert über die harmonisierte Normen und den verschiedenen Ausführungen.
Weiterführende Informationen:
Info/Hinweise der Maschinen Arbeitsgruppe
Rechtsvorschriften zur Maschinenrichtlinie
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