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Maschinenrichtlinie: Anforderungen an Not-Halt-Befehlseinrichtungen

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Maschinenrichtlinie Not-Halt Befehlseinrichtungen

Gemäß der Maschinenrichtlinie Anhang I Nr. 1.2.4.3 muss jede Maschine mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlseinrichtungen ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.

Ausnahmen gibt es lediglich für

  • Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;
  • handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.

Konstruktive Anforderungen an Not-Halt-Befehlseinrichtungen gemäß Maschinenrichtlinie

Hierzu gibt es in der Maschinenrichtlinie in Anhang I spezielle Anforderungen:

  • Sie müssen deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;
  • den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken entstehen;
  • erforderlichenfalls müssen sie bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder ihre Auslösung zulassen.
  • Wenn das NOT-HALT-Befehlsgerät nach Auslösung eines Haltbefehls nicht mehr betätigt wird, muss dieser Befehl durch die Blockierung des NOT-HALT-Befehlsgeräts bis zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es darf nicht möglich sein, das Gerät zu blockieren, ohne dass dieses einen Haltbefehl auslöst; das Gerät darf nur durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch die Freigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.
  • Die NOT-HALT-Funktion muss unabhängig von der Betriebsart jederzeit verfügbar und betriebsbereit sein.
  • NOT-HALT-Befehlsgeräte müssen andere Schutzmaßnahmen ergänzen, aber dürfen nicht an deren Stelle treten.

Es gibt verschiedene Ausführungen solcher Not-Halt-Befehlseinrichtungen z. B. mit besonderen Schutz einer unbeabsichtigten Betätigung, oder Trenneinrichtungen mit Not-Halt-Befehl-Funktion.

Eine Info-Schrift MD WG 2010-03 EN rev.2, der „Maschinen Arbeitsgruppe“ informiert über die harmonisierte Normen und den verschiedenen Ausführungen.


Weiterführende Informationen:

Info/Hinweise der Maschinen Arbeitsgruppe

Rechtsvorschriften zur Maschinenrichtlinie


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