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Marktüberwachung: Unsichere Schlagbohrmaschine vom Markt genommen

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EU-Marktüberwachung

Spanische Marktüberwachungsbehörden hatten Sicherheitsmängel an einer Schlagbohrmaschine eines spanischen Einführers festgestellt und Maßnahmen zum Verbot des Inverkehrbringens eingeleitet. Der Schlagbohrmaschine war gemäß der Richtlinie 2006/42/EG mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

Die spanischen Behörden begründeten die Maßnahme mit der Nichtübereinstimmung der Schlagbohrmaschine mit den folgenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitschutzanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG:

  • 1.3.2 Bruchrisiko beim Betrieb
  • 1.7.3 Kennzeichnung der Maschinen
  • 1.7.4.2 Inhalt der Betriebsanleitung)

Spanien unterrichtete den Vertriebshändler und Einführer über die Mängel. Der Einführer ergriff die notwendigen Maßnahmen, um die nicht den Anforderungen entsprechenden Erzeugnisse vom Markt zu nehmen.

In einem veröffentlichten Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 19. Juni 2015 stellt die Kommission fest, dass die Maßnahme zur Untersagung des Inverkehrbringens der Schlagbohrmaschine gerechtfertigt ist.


Weitergehende Informationen:

Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 19. Juni 2015


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