Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten EU-Marktüberwachung Spanische Marktüberwachungsbehörden hatten Sicherheitsmängel an einer Schlagbohrmaschine eines spanischen Einführers festgestellt und Maßnahmen zum Verbot des Inverkehrbringens eingeleitet. Der Schlagbohrmaschine war gemäß der Richtlinie 2006/42/EG mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Die spanischen Behörden begründeten die Maßnahme mit der Nichtübereinstimmung der Schlagbohrmaschine mit den folgenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitschutzanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG: 1.3.2 BruchrisikoDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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