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Harmonisierte Normen zur Harmonisierte Normen zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU konkretisieren die wesentlichen Anforderungen. Als harmonisierte Norm zur Richtlinie 2014/35/EU werden die europäischen Normen/Spezifikationen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Konkretisierung der Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der Sicherheitsziele des Anhangs I der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist in Form einer Tabelle angegeben wird, welche Abschnitte der jeweiligen Norm welche wesentlichen Anforderungen der EU-Richtlinie z. B. Anhang I der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen.
Konformitätsvermutung
Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen des Anhangs I der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU vermutet, sofern sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen erfolgt im EU-Amtsblatt in unregelmäßigen zeitlichen Abständen. Ziel der Veröffentlichung ist es, den Termin festzulegen, ab dem frühesten davon auszugehen ist, dass die Konformität mit den Anforderung besteht. Bereits veröffentlichte Normen können aus bestimmten Anlässen, z. B. wenn festgestellt wird, dass die Konformität mit der Richtlinie nicht mehr gegeben ist, ganz oder teilweise zurückgezogen werden, so dass die Anwender der Normen sich ständig über den aktuellen Stand informieren sollten.
Anwendung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, dass die Maschinen durch die Anwendung anderer Spezifikationen, die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen.
Datum der Veröffentlichung | Quelle der Veröffentlichung | Anmerkungen |
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27.11.2019 | a) Änderung 1 vom 31.07.2020, Berichtigung; b) Änderung 2 vom 30.11.2020; c) Änderung 3 vom 17.06.2021; d) Änderung 4 vom 21.12.2021; e) Änderung 5 vom 10.03.2022; f) Änderung 6 vom 10.05.2022; g) Änderung 7 vom 11.1.2023 h) Änderung 8 vom 17.3.2023 | (Zusammenfassung vom 10.11.2022) |
13.12.2023 | Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 Geändert durch: Durchführungsbeschluss 2024/1198 vom 19.4.2024 Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2767 vom 30.10.2024 | Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 wird aufgehoben. Er gilt jedoch weiterhin für die Fundstellen der in Anhang II des Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 aufgeführten harmonisierten Normen bis zu dem im genannten Anhang festgelegten Zeitpunkt, zu dem diese Fundstellen gestrichen werden. |
1Die Gesamtliste ist eine Zusammenfassung der offiziellen Fundstellen der EU-Kommision und wird von der EU-Kommssion nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Obwohl sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung regelmäßig aktualisiert wird und korrekt ist, können Fehler auftreten und es kann vorkommen, dass die Zusammenfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vollständig ist. Die Zusammenfassung als solche entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
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