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Die Politik der EU im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung ist ein wichtiger Bestandteil des Green Deal. Es handelt sich hierbei um Binnenmarktvorschriften, die es für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Regierungen gleichermaßen einfacher und kostengünstiger machen, zur Energiewende beizutragen und auf Energieeffizienz und die umfassenderen Ziele des europäischen Grünen Deals, einschließlich der Agenda für die Kreislaufwirtschaft, hinzuarbeiten. Durch die Festlegung von harmonisierten Regeln für „energieverbrauchsrelevante Produkte“ in Bezug auf Aspekte wie Energie- und Wasserverbrauch, Emissionswerte und Materialeffizienz werden Geschäftsmöglichkeiten geschaffen und die Resilienz gestärkt; darüber hinaus werden dadurch sowohl Nachfrage als auch Angebot von nachhaltigeren Produkten gefördert und gleichzeitig die Ausgaben der Energieverbraucher erheblich gesenkt.
Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
Entsprechend den Möglichkeiten der bestehenden Ökodesign-Vorschriften der EU und im Einklang mit dem Ziel der Energieeffizienz wird in diesem Arbeitsprogramm der Schwerpunkt verstärkt auf die Kreislaufaspekte von Ökodesign gelegt, nach dem Vorbild des vorherigen Arbeitsprogramms9 und in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020. So können und werden bereits vor Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die die derzeitige Ökodesign-Richtlinie ersetzen wird, neue produktspezifische Anforderungen an die Materialeffizienz geprüft werden. Dies sollte zu einer höheren Kreislauforientiertheit und einer Verringerung des ökologischen und klimatischen Fußabdrucks energieverbrauchsrelevanter Produkte insgesamt sowie zu einer besseren Widerstandsfähigkeit der EU führen.
Mit der gleichzeitig mit diesem Arbeitsprogramm angenommenen „Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte“ wird die Ökodesign-Richtlinie durch eine Verordnung ersetzt, die für eine breitere Palette von Produkten gilt und es ermöglicht, die Nachhaltigkeitsanforderungen an die regulierten Produkte weiter auszubauen. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Verordnung wird die Umsetzung im Rahmen der geltenden Richtlinie fortgesetzt.
Weiterführende Informationen
Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 vom 4.5.2022
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